BAG-PrÀsidentin, KlÀrung

BAG-PrĂ€sidentin fĂŒr KlĂ€rung der Ruhezeiten durch EuGH

10.08.2024 - 07:45:28

Die PrĂ€sidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, plĂ€diert fĂŒr eine KlĂ€rung der gesetzlichen Ruhezeiten durch den EuropĂ€ischen Gerichtshof.

"Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schĂ€dlich sein kann", sagte Gallner der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Ob das juristisch bedeute, dass die Ruhezeit dann neu beginne, sei aber nicht klar. "Ich wĂŒrde mir wĂŒnschen, dass der EuropĂ€ische Gerichtshof in Luxemburg diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt bekommt." Wer abends zu Hause noch mal arbeitet, tut nach derzeitigem Stand eigentlich schon etwas Verbotenes - weil er die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden bis zum nĂ€chsten Morgen nicht einhĂ€lt.

Ob eine simple E-Mail aber schon zu viel ist, das ist noch nicht geklĂ€rt. Offen ist, welche Unterbrechung der Ruhezeit im juristischen Sinne erheblich ist. Zudem sieht Gallner KlĂ€rungsbedarf bei der Frage, ob die Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit auch fĂŒr Richter gelten. Derzeit sind Richter in Deutschland weitgehend frei in der Entscheidung, wo und wann sie arbeiten wollen. Ein "Recht und Privileg, das auf der richterlichen UnabhĂ€ngigkeit beruht", sagte Gallner der FAS. Jedoch gebe es Anhaltspunkte im EU-Recht, dass Arbeitszeitbegrenzungen auch fĂŒr Richter gelten könnten. "Aber dafĂŒr sind nach deutschem Recht nicht die Arbeitsgerichte zustĂ€ndig, sondern die Verwaltungsgerichte", so Gallner weiter. "Bisher ist die Frage dem EuropĂ€ischen Gerichtshof nicht vorgelegt worden. Ich wĂ€re glĂŒcklich darĂŒber, wenn er Gelegenheit bekĂ€me, sie zu klĂ€ren."

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