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Bahnverkehr immer hÀufiger durch Personen im Gleis behindert

10.06.2023 - 01:04:37

Die Zahl der FÀlle von Personen im Gleis, die in Deutschland den Zugverkehr beeintrÀchtigen, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Das zeigt eine Statistik, die der bahnpolitische Sprecher der GrĂŒnen im Bundestag, Matthias Gastel, beim Bundesverkehrsministerium erfragt hat und ĂŒber die die "Welt am Sonntag" berichtet. Demnach gab es 2014 noch rund 3.300 FĂ€lle von Personen im Gleis, im vergangenen Jahr lag die Zahl mit 4.039 gut 20 Prozent höher.

Entsprechend stieg auch die Dauer der Gleissperrungen um etwa ein FĂŒnftel von gut 4.000 Stunden auf mehr als 5.000 Stunden im Jahr. Die Deutsche Bahn bestĂ€tigte den Trend. "Wesentliche GrĂŒnde sind aus unserer Sicht das sinkende Gefahrenbewusstsein, eine geringere Hemmschwelle, Verbotenes zu tun, sowie gerade bei jĂŒngeren Menschen die grĂ¶ĂŸere Bereitschaft, sich an gefĂ€hrlichen Trends wie Selfies im Gleisbereich zu beteiligen", sagte eine DB-Sprecherin. Sobald der Verdacht besteht, dass sich eine Person an oder auf den Schienen befindet, wird die betroffene Strecke immer vorsorglich gesperrt. "Das fĂŒhrt zum Teil zu erheblichen VerspĂ€tungen fĂŒr zahlreiche ZĂŒge, die in der Folge auch ĂŒber den ganzen Tag spĂŒrbar sein können", so die Bahnsprecherin. Im Durchschnitt dauerten die Streckensperrungen im vergangenen Jahr 75 Minuten - und wĂ€ren damit in der Regel ein klarer Fall fĂŒr eine EntschĂ€digung. Allerdings mĂŒssen seit der vergangenen Woche nach der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung keine EntschĂ€digungen mehr im Fall von Personen im Gleis bezahlt werden. "Personen im Gleis fallen bei den Fahrgastrechten in die Kategorie `Eingriff durch Dritte`, zu denen etwa auch Kabeldiebstahl gehört", sagte die DB-Sprecherin. "In diesem Fall sieht die neue EU-Fahrgastrechteverordnung kĂŒnftig keine Pflicht zur Zahlung von EntschĂ€digungen mehr vor." Der Konzern werde sich aber großzĂŒgig zeigen, wenn fĂŒr eine VerspĂ€tung mehrere unterschiedliche GrĂŒnde verantwortlich sind. "In diesen FĂ€llen entscheiden wir kulant und zahlen nur dann keine EntschĂ€digung, wenn die VerspĂ€tung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurĂŒckzufĂŒhren ist." In den Ampelfraktionen gibt es Überlegungen, die gesetzlichen Regelungen so zu lockern, dass kĂŒnftig nicht mehr in jedem Fall von Personen im Gleis die Strecke komplett gesperrt werden muss. "Wir GrĂŒne sehen die Notwendigkeit fĂŒr einen pragmatischen Ansatz beim Thema `Personen im Gleis`", sagte Gastel. Seine Fraktion werde sich daher dafĂŒr einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. "Stundenlange Sperrungen wegen eines Pilzesammlers, der zufĂ€llig am Streckenrand unterwegs ist, mĂŒssen der Vergangenheit angehören", fordert der Bundestagsabgeordnete. Auch die Deutsche Bahn spricht sich fĂŒr solche GesetzesĂ€nderungen aus. "Einem solchen Vorschlag stehen wir offen gegenĂŒber", sagte die DB-Sprecherin. Sollte es sich um erwachsene Personen handeln, die nicht direkt im Gleisbett gesehen wurden, könne unter UmstĂ€nden "mit sehr geringer Geschwindigkeit auf Sicht" gefahren werden. "Bei Kindern und Personen im Gleis muss die Strecke aber weiterhin zur Sicherheit gesperrt werden", stellte die Sprecherin klar. Eine entsprechende Regelung werde derzeit erarbeitet.

dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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