Zahl der KindeswohlgefÀhrdungen auf neuem Höchststand
06.09.2024 - 08:26:14Nach dieser SchĂ€tzung lĂ€ge die Gesamtzahl im Jahr 2023 bei 67.300 FĂ€llen. Neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister wurde als Grund fĂŒr die fehlenden Meldungen im Jahr 2023 auch die Ăberlastung des Personals im Jugendamt genannt. Der langfristige Anstieg der Zahl behördlich festgestellter KindeswohlgefĂ€hrdungen setzte sich damit auch 2023 fort. Mit Ausnahme des Jahres 2017 und des Corona-Jahres 2021 nahmen die Fallzahlen seit EinfĂŒhrung der Statistik im Jahr 2012 stets zu. Am höchsten waren die Anstiege von 2018 bis 2020 mit jeweils neun Prozent bis zehn Prozent mehr FĂ€llen als im Vorjahr. GrĂŒnde fĂŒr diese Entwicklung können - neben einer tatsĂ€chlichen Zunahme der GefĂ€hrdungsfĂ€lle - auch eine höhere SensibilitĂ€t und Anzeigebereitschaft der Ăffentlichkeit und Behörden beim Thema Kinderschutz sein. Den rund 63.700 Meldungen zufolge waren die betroffenen Kinder im Jahr 2023 bei Feststellung der KindeswohlgefĂ€hrdung im Schnitt 8,2 Jahre alt. WĂ€hrend bis zum Alter von zwölf Jahren Jungen etwas hĂ€ufiger von einer KindeswohlgefĂ€hrdung betroffen waren, galt dies ab dem 13. Lebensjahr fĂŒr MĂ€dchen. Die meisten betroffenen MinderjĂ€hrigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (39 Prozent) oder beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf. 13 Prozent lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation. In knapp jedem dritten Fall (31 Prozent) waren ein oder beide Elternteile auslĂ€ndischer Herkunft (nicht in Deutschland geboren) und die vorrangig gesprochene Familiensprache nicht deutsch. In 45 Prozent aller FĂ€lle nahmen die Jungen oder MĂ€dchen zum Zeitpunkt der GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, standen also schon in Kontakt zum Hilfesystem. Dabei war in etwa jedem vierten Fall (27 Prozent) innerhalb des Jahres schon einmal eine Meldung zu dem Kind eingegangen. In den meisten FĂ€llen von KindeswohlgefĂ€hrdung hatten die Behörden Anzeichen von VernachlĂ€ssigung festgestellt (58 Prozent). Bei 36 Prozent gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 Prozent der FĂ€lle wurden Indizien fĂŒr körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent fĂŒr sexuelle Gewalt gefunden. Den JugendĂ€mtern zufolge hatte ein Teil der Kinder mehrere dieser GefĂ€hrdungsarten - also VernachlĂ€ssigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt - gleichzeitig erlebt: 2023 traf das auf knapp jeden vierten Fall von KindeswohlgefĂ€hrdung zu (23 Prozent). Neue Ergebnisse zeigen nun auch, von wem die GefĂ€hrdung des Kindes - ausschlieĂlich oder hauptsĂ€chlich - ausging: In 73 Prozent aller FĂ€lle war das die eigene Mutter oder der eigene Vater. In weiteren vier Prozent war es ein Stiefelternteil oder der neue Partner eines Elternteils und in sechs Prozent eine sonstige Person, etwa eine Tante, ein Trainer, der Pflegevater oder die Erzieherin. In ebenfalls sechs Prozent der FĂ€lle konnte zwar angegeben werden, dass die GefĂ€hrdung von mehreren Personen ausging, aber keine Hauptperson benannt werden. Und in elf Prozent der FĂ€lle waren weder die Zahl der Beteiligten noch die (Haupt-)Person bekannt. Den vorliegenden Daten zufolge haben die JugendĂ€mter im Jahr 2023 insgesamt rund 211.700 Hinweismeldungen durch eine GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung geprĂŒft - auch hier liegt die tatsĂ€chliche Zahl wegen der DatenausfĂ€lle noch höher. Die meisten Hinweise auf eine mögliche KindeswohlgefĂ€hrdung wurden von Polizei und Justiz an die JugendĂ€mter weitergegeben (31 Prozent). Etwas seltener kamen die Hinweise aus der Bevölkerung - also von Verwandten, Bekannten, aus der Nachbarschaft oder anonym (22 Prozent). An dritter Stelle folgten Hinweise aus der Kinder- und Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und dahinter Hinweise aus den Schulen an die JugendĂ€mter (zwölf Prozent). Etwa ein weiteres Zehntel der Hinweise auf die GefĂ€hrdungssituation stammte aus den Familien selbst, also von den betroffenen MinderjĂ€hrigen (zwei Prozent) oder ihren Eltern (sieben Prozent). In 30 Prozent aller Hinweismeldungen haben die JugendĂ€mter den Verdacht auf KindeswohlgefĂ€hrdung anschlieĂend bestĂ€tigt. Die zuverlĂ€ssigsten Hinweisgeber waren dabei die Betroffenen selbst: Bei den Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen war die BestĂ€tigungsquote am höchsten und lag mit 60 Prozent doppelt so hoch wie der Durchschnitt, so die Behörde.


