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GerichtsprÀsident hat vor politischer Einflussnahme gewarnt

Veröffentlicht am: 03.03.2021 um 08:45 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

BezĂŒglich dem Streit betreffend der Besetzung am Bundesfinanzhof (BFH) von den SpitzenĂ€mtern warnte der PrĂ€sident des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert vor politischer Einflussnahme.

Bundesverwaltungsgericht, Illustration mit AI erstellt.
Bundesverwaltungsgericht, Illustration mit AI erstellt.
GegenĂŒber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" fĂŒr die Ausgabe am Mittwoch, 03.03. 2021, sagte der PrĂ€sident des Bundesverwaltungsgerichts, dass das System von der Auswahl sowie der Beförderung von Richtern nur dann funktioniere, wenn die Politik der Versuchung einer gesteigerten Einflussnahme widerstehen wĂŒrde. Es mĂŒsse sich sĂ€mtlichen AnfĂ€ngen, welche in diese Richtung weisen wĂŒrden, widersetzt werden. Einen Schritt in die falsche Richtung sieht Klaus Rennert am BFH.

Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin und Politikerin der SPD, hatte entschieden, dass Hans-Josef Thesling, der Abteilungsleiter des Justizministeriums in Nordrhein-Westfalen, welches CDU-gefĂŒhrt Isti, das Amt des PrĂ€sidenten ĂŒbernehmen soll. VizeprĂ€sidentin soll Anke Morsch werden, welche bis zum Jahr 2017 StaatssekretĂ€rin im saarlĂ€ndischen Justizministerium, welches SPD-gefĂŒhrt ist, war. Weder Hans-Josef Thesling noch Anke Morsch waren bis anhin als Richter am BFH, verfĂŒgen jedoch ĂŒber Erfahrung als GerichtsprĂ€sidenten.

Die Ernennung zu Vorsitzenden des Senats, und diese Funktion haben ebenfalls PrĂ€sident und VizeprĂ€sident, setzt die Zugehörigkeit zum Gericht von fĂŒnf Jahre voraus. Mit dem Vorgehen ist Christine Lambrecht von der Regel abgewichen. Bisher hat es noch keine Berufung fĂŒr einen VizeprĂ€sidenten eines Bundesgerichts von außen gegeben. Klaus Rennert sagte der Zeitung gegenĂŒber, dass er um die QualitĂ€t von der Rechtsprechung fĂŒrchte, da bei Externen das Risiko zu groß sei und wĂŒrde insbesondere fĂŒr das Amt des VizeprĂ€sidenten gelten, da die Hauptaufgabe in der FĂŒhrung eines Senats bestehe.

Hingegen heißt es aus dem Bundesjustizministerium, dass sich das Erfordernis von der Zugehörigkeit zum Gericht nicht auf die Leitung des Gerichts beziehe. Klagen von Konkurrenten werden erwartet; die Opposition hat das Vorgehen kritisiert. Katja Keul, Rechtspolitikerin der GrĂŒnen, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass die Abweichung vom herkömmlichen Verfahren nicht nachvollziehbar sei. Allein der Anschein, dass dies der Einflussnahme dienen könnt, wĂ€re besser zu vermeiden gewesen.

Zwischenzeitlich hat Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, gemahnt und sagte, im Wesentlichen wĂŒrde das hohe Ansehen der Justiz darauf beruhen, dass fĂŒr die Auswahl der Richter die fachliche Eignung maßgeblich sei und nicht die parteipolitische NĂ€he.
Matthias Loose, stellvertretender Vorsitzender des Richtervereins am BFH, hat gesagt, ZurĂŒckhaltung von der Exekutive in Bezug auf die Besetzung von wichtigen Stellen wĂ€re fĂŒr die StĂ€rkung der UnabhĂ€ngigkeit von der Justiz geboten.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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