Weitere Hinweise auf Behördenversagen vor Attacke in Aschaffenburg
14.02.2025 - 13:00:00
Nachdem bereits das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) eingerĂ€umt hatte, im Juli 2023 das Land Bayern 22 Tage zu spĂ€t darĂŒber informiert zu haben, dass die Abschiebung möglich gewesen wĂ€re, zeigt sich laut eines Berichts des "Spiegel" nun auch ein VersĂ€umnis zu Beginn der Sechsmonatsfrist. Demnach stellte Enamullah O. seinen Asylantrag im bayerischen Ankerzentrum Unterfranken bei Schweinfurt, wo er am 6. Dezember 2022 eingetroffen war, nicht wie ĂŒblich zwei Wochen nach seiner Ankunft, sondern erst nach mehr als drei Monaten, am 9. MĂ€rz 2023. Ohne Asylantrag aber konnte das vorgeschriebene Dublin-Verfahren, das einer RĂŒckĂŒberstellung nach Bulgarien vorausgehen muss, nicht starten.
34 Tage - vom 3. Februar bis zum 9. MĂ€rz 2023, dem Tag der Antragstellung - lagen innerhalb der Sechsmonatsfrist des Dublin-Verfahrens.
DafĂŒr, dass ein Asylbewerber beim Bamf erscheint, um seinen Asylantrag zu stellen, ist das Ankerzentrum des jeweiligen Landes zustĂ€ndig, in diesem Fall Bayern. Die Einrichtung hatte einen ersten Termin fĂŒr den 7. Februar 2023 mit dem Bamf vereinbart, zwei Monate nach der Ankunft von Enamullah O. in Bayern. Diesen Termin lieĂ der Asylbewerber platzen; er erschien nicht. Den nĂ€chsten Termin am 9. MĂ€rz, der dann tatsĂ€chlich stattfand, organisierte das Bamf selbst.


