Mindestens 42 TodesfÀlle in Polizeigewahrsam seit 2016
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 16:37 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deDie höchste Zahl verzeichnete Baden-WĂŒrttemberg mit neun Toten seit 2016, sechs FĂ€lle gab es allein im Jahr 2019. Laut dem Innenministerium in Stuttgart waren fast alle Menschen stark alkoholisiert. Dies sei meist auch der Grund fĂŒr den Gewahrsam gewesen. Alle seien zuvor Ă€rztlich untersucht worden - ein Arzt habe also bescheinigt, dass der medizinische Zustand der Personen eine Ingewahrsamnahme zulieĂe.
Auf Baden-WĂŒrttemberg folgt Nordrhein-Westfalen. Das DĂŒsseldorfer Innenministerium erfasst die Zahlen erst ab dem Jahr 2024. Demnach starben seither sechs Menschen in Gewahrsam der Polizei. Auch Bayern gab die Zahl der Toten mit sechs an, allerdings seit 2018. Dabei handele es sich nur um jene FĂ€lle, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod der Person nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne.
Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und ThĂŒringen verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren jeweils ein oder zwei TodesfĂ€lle im Polizeigewahrsam. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine TodesfĂ€lle in Gewahrsamseinrichtungen. Ăberhaupt keine Zahlen lieferten die BundeslĂ€nder Niedersachsen und Brandenburg.
Auch die Hamburger Innenbehörde lieferte auf Anfrage des "Stern" keine Zahlen. Aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen BĂŒrgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschrĂ€nkenden PolizeimaĂnahmen ums Leben kamen.
Bisher gibt es keine Stelle, die die Zahlen von TodesfĂ€llen in Polizeigewahrsam bundesweit offiziell erfasst oder sammelt. Die LĂ€nder verwiesen teilweise auf mögliche UnvollstĂ€ndigkeit ihrer Zahlen. Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug einer Person - zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen. Menschen können auch auf der StraĂe in Gewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten werden; meist kommen sie aber in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen.
