Extremismus-VerdachtsfÀlle, Sicherheitsbehörden

Hunderte Extremismus-VerdachtsfÀlle in Sicherheitsbehörden

01.07.2024 - 13:26:07

In deutschen Sicherheitsbehörden gibt es Hunderte Extremismus-VerdachtsfÀlle unter BeschÀftigten.

Das geht aus dem dritten Lagebericht "Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden" des Verfassungsschutzes hervor, der am Montag veröffentlicht wurde. Demnach wurden 739 FĂ€lle in Bund und LĂ€ndern untersucht - bei 364 BeschĂ€ftigten bestĂŒnden "konkrete Anhaltspunkte" fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Bericht umfasst auch die Bereiche der "ReichsbĂŒrger" und "Selbstverwalter" sowie der "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates". Die ausgewerteten 739 FĂ€lle umfassen 210 bei Bundessicherheitsbehörden und 529 bei Landessicherheitsbehörden.

Zu den Bundessicherheitsbehörden zĂ€hlen neben dem BfV die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundestagspolizei, der Zoll, der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr mit zusammen 384.100 BeschĂ€ftigten. Auf der Ebene der Sicherheitsbehörden der LĂ€nder kommen rund 306.000 weitere BeschĂ€ftigte hinzu. Von den FĂ€llen mit tatsĂ€chlich festgestellten Anhaltspunkten fĂŒr Bestrebungen gegen die FDGO entfallen auf die Bundessicherheitsbehörden 175, auf die Landessicherheitsbehörden 189. Mit 79,4 Prozent weist der weit ĂŒberwiegende Teil BezĂŒge zum Rechtsextremismus auf, 10,7 Prozent zur "ReichsbĂŒrger"- und "Selbstverwalter"-Szene, 4,9 Prozent zur "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates". Mehr als die HĂ€lfte der Verdachts- und erwiesenen FĂ€lle sind offiziellen Angaben zufolge sogenannte "AltfĂ€lle", also solche, die bereits im letzten Lagebericht ausgewiesen wurden. "Extremisten haben in Sicherheitsbehörden nichts zu suchen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Ruf der Mehrheit der BeschĂ€ftigten, die Freiheit und Demokratie verteidigten, dĂŒrfe nicht "unter wenigen Extremisten leiden". Die IntegritĂ€t der Sicherheitsbehörden sei unbedingt zu schĂŒtzen. Mit dem neuen Disziplinarrecht, welches seit April dieses Jahres gilt, könne man Disziplinarverfahren "wesentlich schneller fĂŒhren und so Verfassungsfeinde konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernen", so Faeser.

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