Anklage, Gruppenvergewaltigung

Anklage nach Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park zugelassen

02.01.2024 - 14:45:20

Nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg hat das zustĂ€ndige Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Eine Gerichtssprecherin bestĂ€tigte dies der "Welt". Einen Termin fĂŒr den Prozess gibt es demnach bis jetzt nicht.

Bei dem Vorfall in den frĂŒhen Morgenstunden des 21. Juni sollen mindestens drei MĂ€nner eine 27-jĂ€hrige Frau im Görlitzer Park vergewaltigt haben. Die Frau war gemeinsam mit ihrem Ehemann in dem Park unterwegs: Das Ehepaar, welches aus Georgien stammt, soll zunĂ€chst Kokain gekauft und spĂ€ter auf einer Wiese im Park intim miteinander geworden sein - mehrere MĂ€nner aus der Drogenszene sollen dies beobachtet haben, woraufhin das Paar von fĂŒnf MĂ€nnern umringt wurde. Zwei MĂ€nner sollen den Ehemann mit Stöcken und Ästen angegriffen und 1.200 Euro gestohlen haben. WĂ€hrenddessen sollen mehrere MĂ€nner die Frau geschlagen und vergewaltigt haben. Ein Anwohner, der die Schreie der Frau hörte, alarmierte die Polizei. Aus der Anklageschrift, ĂŒber welche die Zeitung berichtet, geht hervor, dass zwei der drei Angeklagten der Polizei unter falschen Namen bekannt sind. Ein 21-jĂ€hriger Angeklagter aus Somalia hat laut Anklageschrift zehn Alias-IdentitĂ€ten. Er soll 2016 in die Bundesrepublik eingereist sein und keinen festen Wohnsitz haben. Seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen und sein Bundeszentralregisterauszug weist sieben Eintragungen auf, darunter ein Verfahren wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher gefĂ€hrlicher Körperverletzung. Beide Verfahren wurden nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt. Ein 22-jĂ€hriger Mitangeklagter, ein Guineer, fĂŒhrt laut Zeitung vier weitere Namen; er soll im Jahr 2017 in das Bundesgebiet eingereist sein, ebenfalls keinen festen Wohnsitz haben und seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen. Sein Asylantrag wurde als "unanfechtbar" abgelehnt. Laut Bundeszentralregisterauszug hat er neun Eintragungen, darunter eine Jugendstrafe von einem Jahr wegen Drogenhandels. In der UrteilsbegrĂŒndung des Amtsgerichts Tiergarten steht, dass er allein nach Deutschland gereist sei, zunĂ€chst in Wismar gelebt habe und nach der Ablehnung seines Asylantrages nach Berlin gereist sei, wo er auf der Straße lebe und regelmĂ€ĂŸig Marihuana und Kokain konsumiere. Der dritte Angeklagte, ebenfalls ein 22-jĂ€hriger Guineer, lebt in einer Einrichtung fĂŒr betreutes Wohnen; sein Asylantrag wurde auch abgelehnt, er besitzt jedoch eine Duldung. Auch zu ihm gibt es drei Eintragungen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah jedoch von einer Strafverfolgung wegen GeringfĂŒgigkeit ab.

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