Thema: Abgeordnetenbestechung

Abgeordnetenbestechung, Abgeordnetenmandat

Abgeordnetenbestechung soll schÀrfer bestraft werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ...

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf fĂŒr Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats GeschĂ€fte machen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf fĂŒr Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats GeschĂ€fte machen. - Foto: Michael Kappeler/dpa

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei GeschÀfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden.

dpa.de, 20.02.24 04:39 Uhr