Thema: Arbeitsvertrag

Privatwagen, Dienste

Privatwagen für Dienste: Arbeitgeber darf nicht ohne Vertrag zwingen

Ein offener Arbeitsvertrag mit einem Füllfederhalter auf einem minimalistischen Schreibtisch bei natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Ein offener Arbeitsvertrag mit einem Füllfederhalter auf einem minimalistischen Schreibtisch bei natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de

Ob Beschäftigte ihren Privatwagen beruflich einsetzen müssen, entscheidet meist der Arbeitsvertrag. Kostenersatz und Haftung sollten schriftlich geregelt sein.

boerse-global.de, 14.09.26 12:00 Uhr
Ein Schreibtisch mit einem Füllfederhalter und leeren Rechtsdokumenten in natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Ein Schreibtisch mit einem Füllfederhalter und leeren Rechtsdokumenten in natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Notizbuch, einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer Dokumente. - Foto: über boerse-global.de
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Notizbuch, einem Füllfederhalter und einem Stapel leerer Dokumente. - Foto: über boerse-global.de
Aktentasche und Smartphone auf einem Schreibtisch in einem modernen Büro als Symbol für Dienstreisen und Arbeitsrecht. - Foto: über boerse-global.de
Aktentasche und Smartphone auf einem Schreibtisch in einem modernen Büro als Symbol für Dienstreisen und Arbeitsrecht. - Foto: über boerse-global.de
BAG-Urteil sichert Langzeitkranken Urlaubsansprüche - Foto: über boerse-global.de
BAG-Urteil sichert Langzeitkranken Urlaubsansprüche - Foto: über boerse-global.de