Thema: Balkonfronten

Balkonfronten, EigentĂĽmergemeinschaft

Balkonfronten: Eigentümergemeinschaft trägt Reparaturkosten nach Miteigentumsanteilen

Fassade eines mehrstöckigen Wohngebäudes mit geometrischen Balkonen bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Fassade eines mehrstöckigen Wohngebäudes mit geometrischen Balkonen bei Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de

Prägende Balkonfronten gelten als gemeinschaftlich relevant; bei akuter Gefahr darf die Hausverwaltung Reparaturen ohne vorherigen Beschluss veranlassen.

boerse-global.de, heute 16:14 Uhr