Laubbläser, Bundesregel
Laubbläser: Bundesregel erlaubt den Einsatz werktags nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr
Bunte Herbstblätter auf einem gepflegten Weg in einem Wohngebiet bei spätem Nachmittagslicht. - Foto: über boerse-global.de
boerse-global.de, heute 18:39 Uhr