Thema: Bundesregel

Laubbläser, Bundesregel

Laubbläser: Bundesregel erlaubt den Einsatz werktags nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr

Bunte Herbstblätter auf einem gepflegten Weg in einem Wohngebiet bei spätem Nachmittagslicht. - Foto: über boerse-global.de
Bunte Herbstblätter auf einem gepflegten Weg in einem Wohngebiet bei spätem Nachmittagslicht. - Foto: über boerse-global.de

Bundesweite Ruhezeiten begrenzen den Betrieb; Verstöße können teuer werden, während Umweltverbände die Geräte wegen Lärm und Folgen für Tiere kritisieren.

boerse-global.de, heute 18:39 Uhr