Thema: Finanzbeamte

BetriebsprĂĽfung, Finanzbeamte

BetriebsprĂĽfung: Finanzbeamte dĂĽrfen E-Mails nicht pauschal einsehen

BetriebsprĂĽfung: Finanzbeamte dĂĽrfen E-Mails nicht pauschal einsehen - Foto: ĂĽber boerse-global.de
BetriebsprĂĽfung: Finanzbeamte dĂĽrfen E-Mails nicht pauschal einsehen - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof begrenzt den pauschalen Zugriff auf E-Mails bei Betriebsprüfungen. Unternehmen müssen geschäftliche von privater Kommunikation trennen.

boerse-global.de, 27.05.26 13:31 Uhr