Thema: Finanzbeamte

Betriebsprüfung, Finanzbeamte

Betriebsprüfung: Finanzbeamte dürfen E-Mails nicht pauschal einsehen

Betriebsprüfung: Finanzbeamte dürfen E-Mails nicht pauschal einsehen - Foto: über boerse-global.de
Betriebsprüfung: Finanzbeamte dürfen E-Mails nicht pauschal einsehen - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof begrenzt den pauschalen Zugriff auf E-Mails bei Betriebsprüfungen. Unternehmen müssen geschäftliche von privater Kommunikation trennen.

boerse-global.de, 27.05.26 13:31 Uhr