Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. - Foto: Ole Spata/dpa
Straßenverkehr in der Nähe des Gotthard-Straßentunnels in der Schweiz. Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei der Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen. - Foto: Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa