Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein.
Sie dĂŒrften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Laut dem Bundesverfassungsgericht können Zeugnisvermerke im Sinne einer Chancengleichheit geboten sein.
Sie dĂŒrften dann aber nicht nur auf Legasthenikerinnen und Legastheniker begrenzt werden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Das Bundesverfassungsgericht will klÀren, ob im Abiturzeugnis von Legasthenikerinnen und Legasthenikern ein Kommentar stehen darf. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa