Der HĂ€rtefallfonds war fĂŒr drei verschiedene Gruppen aufgelegt worden: SpĂ€taussiedler, sogenannte jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge aus der frĂŒheren Sowjetunion sowie Menschen mit bestimmten RentenansprĂŒchen aus DDR-Zeiten. - Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Der HĂ€rtefallfonds ist gedacht fĂŒr BedĂŒrftige mit RentenansprĂŒchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System ĂŒbernommen wurden. - Foto: Jan Woitas/dpa
Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der Wiedervereinigung waren einige RentenansprĂŒche aus DDR-Zeiten nicht berĂŒcksichtigt worden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa