Thema: Zollzinsen

Bundesfinanzhof, Zollzinsen

Bundesfinanzhof: Zollzinsen als auĂźerordentlicher Aufwand bei Unternehmensbewertung

Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol fĂĽr eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Ein moderner Schreibtisch mit juristischem Hammer und Finanzunterlagen als Symbol fĂĽr eine steuerliche Unternehmensbewertung. - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof stuft Verzugszinsen auf Zollabgaben als außergewöhnliche Belastung ein. Dies beeinflusst die steuerliche Unternehmensbewertung im Ertragswertverfahren maßgeblich.

boerse-global.de, 30.07.26 03:18 Uhr