Sperrstunde, Vorverlegung

Sperrstunde! / Vorverlegung möglich, auch wenn sich nur ein Nachbar beschwert

01.07.2024 - 09:00:06

Berlin - Ein Berliner Bezirksamt verlegte die Sperrzeit fĂŒr den Schankvorgarten einer GaststĂ€tte auf 22 Uhr vor, nachdem sich ein Nachbar wegen LĂ€rmbelĂ€stigungen beschwert hatte. TatsĂ€chlich waren die relevanten Werte fĂŒr die GerĂ€usch-Immissionen ĂŒberschritten worden. Der Betreiber des Restaurants kritisierte an der behördlichen Entscheidung unter anderem die Tatsache, dass sich lediglich ein Anwohner beschwert habe. Das rechtfertige noch nicht unbedingt ein Einschreiten des Amtes. Das Verwaltungsgericht akzeptierte dieses Argument nicht. Auch ein einziger Nachbar, der sich gestört fĂŒhle, könne ausreichend sein - es sei denn, es gebe Hinweise auf eine missbrĂ€uchliche Beschwerde durch diese Person.

(Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen 4 K 560/22)

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