Statische Berechnung / Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts
01.09.2025 - 09:00:15(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 29/19)
Der Fall: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Fachbetrieb mit dem Austausch schadhafter DachstĂŒtzen. Die Experten wiesen jedoch darauf hin, dass im Vorfeld unbedingt eine statische Berechnung nötig sei, um die Arbeiten korrekt durchfĂŒhren zu können. Der EigentĂŒmer machte in seiner SteuererklĂ€rung sowohl die Ausgaben fĂŒr den Statiker als auch fĂŒr die ausfĂŒhrende Firma als Handwerkerleistungen geltend.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof widersetzte sich der SteuerermĂ€Ăigung. Auch wenn es sich bei den Arbeiten des Statikers um eine Vorleistung fĂŒr die TĂ€tigkeiten der Baufirma handle, könne man sie nicht als Handwerkerleistung betrachten. Denn ein Statiker sei ausschlieĂlich im Bereich der Planung und der rechnerischen ĂberprĂŒfung von Bauwerken tĂ€tig.
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