Sicher zur Arbeit bei Eis und GlÀtte
25.11.2025 - 10:00:17"Das A und O ist das richtige Schuhwerk", sagt Olaf Mewes vom Institut fĂŒr Arbeitsschutz der DGUV (IFA). "Die Sohle sollte rutschhemmend und profiliert sein. ZusĂ€tzlich helfen Ăberzieher aus Mikrofaser. Bei besonders vereisten FlĂ€chen können Spikes unter der Schuhsohle befestigt werden, die sich im Eis versenken." Wo möglich, sollten vereiste FlĂ€chen gemieden und nur gerĂ€umte und gestreute Wege genutzt werden.
Gerade an besonders kalten Tagen mit GlĂ€ttegefahr sollten BeschĂ€ftigte mehr Zeit fĂŒr den Weg zur Arbeit einplanen. "Wer Ă€ngstlich oder in Hektik ist, lĂ€uft unsicher. FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€nger sollten daher bewusst langsamer laufen, kleinere Schritte setzen und mit dem ganzen FuĂ auftreten", so Mewes.
Reflektierend, fluoreszierend, aktiv leuchtend
In den Herbst- und Wintermonaten ist es oft noch oder schon dunkel, wenn BeschĂ€ftigte sich auf den Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause machen. Regen und Schneetreiben tragen dazu bei, dass sich die Sicht zusĂ€tzlich verschlechtert - sowohl fĂŒr die Menschen auf den Wegen als auch fĂŒr jene, die im Auto sitzen. Damit FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€nger von Autofahrenden gut gesehen werden, sollten sie helle Kleidung tragen. Noch besser ist es, wenn retroreflektierendes Material an der Kleidung angebracht ist. Es wirft das auftreffende Scheinwerferlicht zurĂŒck zur fahrenden Person im Auto. "Auf die Weise werden Menschen schon aus bis zu 140 Metern Entfernung gesehen, bei dunkler Kleidung erst ab 25 Metern", so Olaf Mewes.
Fluoreszierendes Rot, Orange oder Gelb sorgen bei Tageslicht oder in der DĂ€mmerung fĂŒr eine besonders gute Sichtbarkeit auf groĂe Entfernungen und zusĂ€tzlich fĂŒr einen guten Farbkontrast.
Bei Dunkelheit und ohne Ă€uĂere Lichtquellen können Anwendungen mit aktiver Beleuchtung zur besseren Sichtbarkeit beitragen. Werden LEDs (englisch: light-emitting diode) an der Kleidung angebracht, sollten FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€nger darauf achten, dass diese andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden.
Gut zu wissen: StĂŒrzen BeschĂ€ftigte trotz aller Vorsicht auf dem Weg zur Arbeit, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ĂŒbernimmt die Kosten fĂŒr die Heilbehandlung und gegebenenfalls die anschlieĂende Rehabilitation. "Wichtig ist, dass BeschĂ€ftigte nach dem Sturz einen Durchgangsarzt oder eine DurchgangsĂ€rztin aufsuchen und den Arbeitgeber informieren", so Olaf Mewes.
Welche MaĂnahmen helfen, um in der Dunkelheit besser gesehen zu werden, ist auch hier zusammengefasst.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der UnfallversicherungstrÀger der öffentlichen Hand
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