WildunfÀlle im Herbst - ein oft unterschÀtztes Risiko
16.09.2025 - 11:30:00Im Herbst werden die Tage kĂŒrzer und es dĂ€mmert frĂŒher. Gerade in der DĂ€mmerung passieren viele WildunfĂ€lle. Damit steigt die Unfallgefahr auf StraĂen, die an WĂ€ldern oder Feldern vorbeifĂŒhren. Autofahrer mĂŒssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die StraĂe queren. Mit vorausschauender Fahrweise lassen sich UnfĂ€lle hĂ€ufig vermeiden. Konkret heiĂt das, die StraĂenrĂ€nder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in kurzen Entfernungen und nicht einzeln, sondern in Rudeln auf. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Die HUK-COBURG rĂ€t: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verstĂ€ndigen. - In den meisten BundeslĂ€ndern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. - Die Beamten informieren den JagdpĂ€chter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung ĂŒber den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze ĂŒbersteigt und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-COBURG kostet ein Wildschaden durchschnittlich 3.600 Euro.
WildschÀden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es laut Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-WĂŒrttemberg deutschlandweit zu 250.000 unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. FĂŒr SchĂ€den, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zustĂ€ndig. Wichtig fĂŒr Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreiĂt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen gröĂeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen FĂ€llen zahlt die Teilkasko-
Versicherung. GemÀà der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafĂŒr aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Ebenfalls wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können.
Wer fĂŒr Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie ĂŒbernimmt normalerweise die SchĂ€den, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.
Zur Pressemeldung auf huk.de: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/wildunfall.html
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