Falschmeldungen, UnterlassungserklÀrungen

Öffentlich-rechtliche tagesschau löscht Artikel mit Falschmeldungen und gibt UnterlassungserklĂ€rungen gegenĂŒber dem MilliardĂ€r Alischer Usmanow und seiner Schwester ab

07.03.2025 - 12:10:03

Hamburg - Die "tagesschau", Deutschlands Ă€lteste und einflussreichste Nachrichtensendung, hat nach Abgabe von strafbewehren UnterlassungserklĂ€rungen gegenĂŒber dem usbekisch-russischen MilliardĂ€r Alischer Usmanow und seiner Schwester Gulbakhor Ismailova einen Artikel ("Wie viel Vermögen schon eingefroren ist") vollstĂ€ndig von ihrem Internetauftritt gelöscht. Der Text enthielt mehrere falsche Tagsachenbehauptungen.

In ihrer unzutreffenden Berichterstattung hatte die "tagesschau" behauptet, "Usmanow sollen in Deutschland u.a. auch Luxusimmobilien gehören." Vergleichbare, falsche Tatsachenbehauptungen, insb. in Bezug auf Immobilien am Tegernsee, wurden wiederholt gerichtlich untersagt.

Ebenfalls unzutreffend war die in demselben Artikel enthaltene Passage, die sich auf die Mega-Yacht "Dilbar" bezog. Die "tagesschau" hatte unzutreffend behauptet: "Die deutschen Behörden haben inzwischen ermittelt, dass das Schiff Gulbahor Ismailova gehört, der Schwester des...Alisher Usmanov."

Auch bezĂŒglich derartiger Äußerungen haben eine Vielzahl von großen Medien auf unsere Abmahnungen fĂŒr unsere Mandantin schon zuvor UnterlassungserklĂ€rungen abgegeben.

Es ist insbesondere nicht das erste Mal, dass der NDR, der die "tagesschau" journalistisch verantwortet, vergleichbare Falschbehauptungen aufgestellt und verbreitet und daher schon in der Vergangenheit mehrfach strafbewehrte UnterlassungserklÀrungen unterzeichnet hat. Aufgrund von Zuwiderhandlungen des Senders gegen diese UnterlassungserklÀrungen ist er jetzt auch zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichtet.

Seit 2022 wurden zahlreichen europĂ€ischen Medien falsche Tatsachenbehauptungen verboten und gelöscht, wonach Herr Usmanow und/oder Frau Ismailova EigentĂŒmer der genannten Vermögenswerte seien, die tatsĂ€chlich in unwiderruflichen Treuhandfonds gehalten werden, an denen weder Herr Usmanow noch seine Schwester Kontroll- oder Eigentumsrechte haben. Im Februar forderte die dpa, Deutschlands grĂ¶ĂŸte Nachrichtenagentur, ihre Medienpartner in einer Sondermeldung auf, eine dpa-Meldung zurĂŒckzuziehen und zu löschen, in der behauptet wurde, Frau Ismailova sei die EigentĂŒmerin der "Dilbar".

Der Rat der EU nutzt mit Billigung der Gerichte der EU Zeitungsveröffentlichungen mit den unwahren Behauptungen, um Frau Ismailova zu sanktionieren. Die - falsche - Behauptung, Herr Usmanow habe seiner Schwester Vermögenswerte ĂŒbertragen, genĂŒgt dabei als Grundlage fĂŒr die VerhĂ€ngung dieser Sanktionen. Selbst das BKA hat auf unsere Abmahnung hin seine Tweets mit der Behauptung, Frau Ismailova sei Eignerin der "Dilbar", gelöscht.

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