Nach Aufdeckung von TierquÀlerei: Amtsgericht Hameln verurteilt skrupellosen SchweinemÀster zu hoher Geldstrafe & Vorstrafe - VeterinÀramt spricht Tierhalteverbot aus
22.01.2024 - 06:35:00Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches TierschutzbĂŒro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequĂ€lt, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der gröĂten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden TierquĂ€lerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb werden rund 850 Mastschweine gehalten.
Damals prĂ€sentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengefĂŒhrt und mit dem Image vom "Bauern von nebenan" dargestellt. "Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fÀllt auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierÀrztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere sind auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelt, sondern einfach an ihnen vorbeiging. SpÀter zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. "Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht", erinnert sich Peifer.
Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Abschluss der Ermittlungen wurde ein Strafbefehl ĂŒber 110 TagessĂ€tze erlassen, gegen diesen ist der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. U.a. wurde vor Gericht eine Gutachterin angehört. Sie hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg das von ANINOVA eingereichte Bildmaterial bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in 14 FĂ€llen Schweinen erheblich Leid und Schmerzen zugefĂŒgt worden sind und dass dadurch der Tatbestand der TierquĂ€lerei erfĂŒllt ist. Konkret zeigte sie auf, dass die Tiere stark erkrankt waren, ihnen aber nicht vom Tierhalter geholfen wurde. Es wurde teilweise ĂŒber 19 Tage kein Tierarzt informiert oder das Tier in eine Krankenbucht gebracht. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. "Die Tiere wurden einfach sich selbst ĂŒberlassen", sagt Peifer. Besonders schockierend war die Auswertung der Betreuungszeit pro Tier, die der Landwirt und seine Mitarbeitenden aufbrachte. Demnach betrug diese insgesamt nur 0,5 - 1 Sekunde pro Tier und Tag. "Völlig absurd, dass sich der Landwirt bis heute als Vorzeigebetrieb bezeichnet", so Peifer.
Auch wurde vor Gericht eine Mitarbeiterin des zustĂ€ndigen VeterinĂ€ramts in Hameln angehört. Das VeterinĂ€ramt wurde damals auch von ANINOVA (damals noch Deutsches TierschutzbĂŒro) informiert. Bei einer unangekĂŒndigten Kontrolle in dem Betrieb wurde die TierquĂ€lerei ebenfalls festgestellt und u.a. die Nottötung von elf erkrankten und geschwĂ€chten Schweinen angeordnet. In den folgenden Monaten wurde der Betrieb achtmal vom VeterinĂ€ramt kontrolliert, immer wieder wurden zum Teil massive TierschutzverstöĂe vorgefunden. Mitte 2023 hat das VeterinĂ€ramt dann ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen. Im Gerichtssaal sagte die AmtsveterinĂ€rin, dass dem Landwirt "Empathie gegenĂŒber den Schweinen gefehlt" habe. Das wurde auch dadurch deutlich, dass der Landwirt bei einer Kontrolle lieber frĂŒhstĂŒcken ging, als den VeterinĂ€ren die StalltĂŒr zu öffnen.
Der Landwirt selbst verstickte sich vor Gericht in massive WidersprĂŒche und wirkte unglaubwĂŒrdig. Die Richterin sah keine Reue in Hinblick auf das Fehlverhalten des Landwirts und verurteilte ihn zu 160 TagessĂ€tzen Ă 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. "Wir wĂŒrden uns natĂŒrlich deutlich höhere Strafen wĂŒnschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil", so Peifer und ergĂ€nzt: "In den meisten FĂ€llen von TierquĂ€lerei passiert am Ende ĂŒberhaupt nichts".
Nach dem Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb fĂŒr den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen SupermĂ€rkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet.
AbschlieĂend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die AktivitĂ€ten des Vereins ANINOVA zurĂŒckzufĂŒhren sind. "Ohne uns hĂ€tte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schĂŒtzen, wenn wir sie nicht essen", so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.
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Der Fokus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Die bundesweit tĂ€tige Organisation ist gemeinnĂŒtzig und beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft". Weitere Informationen unter www.aninova.org
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