Jimi Blue Ochsenknecht erscheint nicht zu Betrugsprozess in Innsbruck
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 16:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWSJimi Blue Ochsenknecht wird am Donnerstag nicht zum voraussichtlichen Abschluss seines Betrugsprozesses am Landesgericht Innsbruck erscheinen.
Verhandlung findet in Abwesenheit statt
Nach Angaben einer Sprecherin des Landesgerichts teilte der Schauspieler und Reality-Darsteller dies durch seinen Anwalt mit. Die Verhandlung soll deshalb ohne den Angeklagten stattfinden; mit einem Urteil wird gerechnet.
In dem Verfahren geht es um eine jahrelang offene Hotelrechnung von knapp 14.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Ochsenknecht schweren Betrug vor, der mit einer Höchststrafe von drei Jahren bedroht ist.
Angeklagter weist Vorwurf zurück
Ochsenknecht bekennt sich weiterhin nicht schuldig im Sinne der Anklage. Sein Anwalt erklärte jedoch, sein Mandant übernehme die Verantwortung für seine Handlungen.
Berufung gegen Diversion erfolgreich
Ursprünglich war Ochsenknecht im August 2025 am Landesgericht Innsbruck mit einer Geldbuße, aber ohne Verurteilung davongekommen. Gegen diese sogenannte Diversion, mit der Strafverfahren in Österreich beendet werden können, legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Berufung ein.
Deshalb ist nun erneut das Gericht am Zug. Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung wurde erst im Sommer 2025 beglichen, als er per Haftbefehl gesucht und festgenommen worden war.
Reality-Serie läuft weiter
Ochsenknecht ist der Sohn des Schauspielers Uwe Ochsenknecht und der TV-Persönlichkeit Natascha Ochsenknecht. Der frühere Kinderschauspieler aus der Reihe „Die Wilden Kerle“ lebt in Dubai.
In der vergangenen Woche startete die zweite Staffel seiner Reality-Doku-Serie „Yeliz & Jimi – We Are Family“ bei Sky und Wow.
Ein Strafverfahren mit ungewöhnlichem Verlauf
Der Fall verbindet eine vergleichsweise begrenzte offene Hotelrechnung mit dem Vorwurf des schweren Betrugs, der in Österreich mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Entscheidend ist dabei nicht allein die Höhe der Rechnung, sondern die Frage, ob die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine strafbare Täuschung nachweisen kann.
Das Verfahren hatte zunächst einen anderen Ausgang genommen: Im August 2025 wurde eine Diversion gegen eine Geldbuße ausgesprochen, ohne dass es zu einer Verurteilung kam. Die erfolgreiche Berufung der Staatsanwaltschaft führte dazu, dass das Verfahren erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt wird. Damit steht nun eine gerichtliche Entscheidung über den Vorwurf im Mittelpunkt.
Bedeutung des erwarteten Urteils
Das angekündigte Fernbleiben des Angeklagten verhindert den Abschluss des Prozesses nicht. Nach der Verhandlung kann das Gericht auch ohne seine persönliche Anwesenheit entscheiden. Für Ochsenknecht geht es neben den strafrechtlichen Folgen auch um die öffentliche Wirkung, weil sein privates und berufliches Leben stark in Reality-Formaten präsent ist.
Für das Publikum ist außerdem relevant, dass die Hotelrechnung inzwischen beglichen wurde, dies allein aber nicht automatisch über die strafrechtliche Bewertung entscheidet. Maßgeblich bleiben die Feststellungen des Gerichts zur ursprünglichen Buchung, zur Zahlungsabsicht und zu den weiteren Umständen des Aufenthalts.
