Neue ArbeitsstĂ€ttenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fĂŒnf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit
15.07.2024 - 11:02:55Telearbeit: Begehung fĂŒr die GefĂ€hrdungsbeurteilung nicht erforderlich
FĂŒr BildschirmarbeitsplĂ€tze muss wie fĂŒr jeden anderen Arbeitsplatz eine GefĂ€hrdungsbeurteilung erstellt werden. Dies gilt auch fĂŒr fest in den PrivatrĂ€umen der BeschĂ€ftigten eingerichtete ArbeitsplĂ€tze, sogenannte TelearbeitsplĂ€tze. "Hier schafft die ASR A6 nun Sicherheit, wie diese GefĂ€hrdungsbeurteilung erstellt werden sollte: Sowohl die Begehung durch eine Sicherheitsfachkraft als auch die Erfassung der Gegebenheiten durch eine genaue Abfrage, beispielsweise durch eine Checkliste und Fotos, erfĂŒllen die Anforderungen", erklĂ€rt Andreas Kaulen, Experte fĂŒr Arbeitssicherheit bei TĂV Rheinland.
Unterweisung zu tragbaren BildschirmgerÀten
Tragbare BildschirmgerĂ€te sind fĂŒr BeschĂ€ftigte, die beruflich viel reisen oder beim Kunden vor Ort sind, weit verbreitete Arbeitsmittel fĂŒr die Bildschirmarbeit. Hier sieht die ASR A6 als Unterweisungsinhalte fĂŒr die BeschĂ€ftigten neben Informationen zu einer ergonomischen Körperhaltung, Vermeidung von Reflexionen und einer nicht genauer definierten Begrenzung der Anwendungszeit auf eine die Gesundheit nicht beeintrĂ€chtigende Dauer auch den Hinweis vor, dass die GerĂ€te nicht beim Gehen eingesetzt werden dĂŒrfen. Damit trĂ€gt die ArbeitsstĂ€ttenregel einer inzwischen verbreiteten Nutzung mobiler GerĂ€te Rechnung.
Erholungszeit bei ausschlieĂlicher Bildschirmarbeit
FĂŒr BeschĂ€ftigte, die ausschlieĂlich am Bildschirm tĂ€tig sind, enthĂ€lt die ASR A6 eine wichtige Empfehlung: Wurde bisher nur zu Pausen bei der Bildschirmarbeit geraten, werden nun fĂŒnf Minuten Erholungszeit pro Stunde als bewĂ€hrte Empfehlung genannt.
Unternehmen und BeschĂ€ftigte können sich unter folgendem Link ĂŒber das Angebot zur Arbeitssicherheit von TĂV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitssicherheit
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Sicherheit und QualitĂ€t in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: DafĂŒr steht TĂV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tĂ€tig und zĂ€hlt zu den weltweit fĂŒhrenden PrĂŒfdienstleistern. TĂV Rheinland hat mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ĂŒber 50 LĂ€ndern und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TĂV Rheinland prĂŒfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhĂ€ngigen Fachleute fĂŒr Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TĂV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen fĂŒr mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
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Die TĂV Rheinland Arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) betreiben als Tochterunternehmen der TĂV Rheinland Group bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und beraten Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Rund 840 FachĂ€rzt:innen, FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit, Psycholog:innen, Arbeitsmedizinische Assistent:innen, Gesundheitsmanager:innen und Berater:innen setzen sich dafĂŒr ein, Risiken und Gefahrenpotenziale in Unternehmen zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit zu schĂŒtzen. Damit gehören die AMD zu einem der gröĂten Anbieter fĂŒr arbeitssicherheits- bzw. arbeitsmedizinische Dienstleistungen in Deutschland. Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von ArbeitsunfĂ€llen, so kĂŒmmern sich die AMD heute zunehmend um die ganzheitliche PrĂ€vention und Gesundheitsvorsorge.
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