Ratgeber, Eltern

Gericht verurteilt Klinik zu MillionenentschĂ€digung: So setzen Eltern ihre AnsprĂŒche durch

16.10.2025 - 09:00:00

LĂŒnen - Ein aktueller Fall aus Göttingen sorgt fĂŒr Aufsehen: Ein Klinikum wurde zur Zahlung von mehr als einer Million Euro Schmerzensgeld verurteilt – wegen eines schweren Behandlungsfehlers bei einer Geburt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass eine verspĂ€tete Reaktion auf Komplikationen wĂ€hrend der Entbindung zu einer irreparablen HirnschĂ€digung beim Neugeborenen gefĂŒhrt hat. Hinzu kommen lebenslange Unterhalts- und Betreuungskosten, die den Gesamtbetrag auf rund 5,7 Millionen Euro anwachsen lassen könnten.

Das Urteil zeigt deutlich: Wenn Kliniken gegen die medizinischen Sorgfaltspflichten verstoßen, stehen die Chancen auf EntschĂ€digung fĂŒr die Betroffenen am besten. Dieser Beitrag zeigt, worauf Eltern im Verdachtsfall achten sollten, welche Nachweise erforderlich sind und warum viele Klagen an der Beweislast scheitern.

AnsprĂŒche nach einem Behandlungsfehler

Wer Opfer eines Ă€rztlichen Fehlers wird, hat Anspruch auf weitreichende EntschĂ€digungen. Neben Schmerzensgeld können Betroffene Schadensersatz verlangen, etwa fĂŒr zusĂ€tzliche Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Therapien oder Pflegeaufwendungen. Auch eine Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie Erstattungen fĂŒr Fahrtkosten oder den Ausfall in der HaushaltsfĂŒhrung sind möglich.

Je gravierender die gesundheitlichen Folgen sind, desto höher fallen die zugesprochenen BetrĂ€ge aus. Gerade bei GeburtsschĂ€den, die lebenslange Betreuung erfordern, erreichen die Summen regelmĂ€ĂŸig Millionenhöhe. Das Göttinger Urteil reiht sich somit in eine Entwicklung ein, bei der Gerichte immer genauer prĂŒfen, ob Kliniken ihren Pflichten nachgekommen sind und VerstĂ¶ĂŸe entsprechend streng sanktionieren.

Beweise sichern – das Fundament jedes Verfahrens

Damit AnsprĂŒche ĂŒberhaupt durchsetzbar sind, kommt es entscheidend auf die Beweislage an. Eltern oder Patienten haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in sĂ€mtliche Behandlungsunterlagen. Dazu gehören Arztberichte, Laborwerte, Operationsprotokolle oder CTG-Aufzeichnungen. Diese Dokumente geben hĂ€ufig Aufschluss darĂŒber, ob Warnsignale ĂŒbersehen oder Eingriffe zu spĂ€t vorgenommen wurden.

Hilfreich ist zudem ein persönliches GedÀchtnisprotokoll, in dem zeitnah festgehalten wird, wann Beschwerden auftraten, welche Entscheidungen getroffen und welche Aussagen vom Klinikpersonal gemacht wurden. Solche Aufzeichnungen können spÀter den Ablauf nachvollziehbar machen.

Nicht minder wichtig ist eine unabhĂ€ngige medizinische EinschĂ€tzung. Der Medizinische Dienst oder ein privater SachverstĂ€ndiger kann beurteilen, ob die Behandlung dem fachlichen Standard entsprach. Wird ein grober Fehler festgestellt, profitieren Betroffene von einer besonderen Regelung: In diesen FĂ€llen kehrt sich die Beweislast um – die Klinik muss dann nachweisen, korrekt gehandelt zu haben.

Die Rolle der AnwÀlte und der lange Weg zum Urteil

Ein Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht ist in nahezu allen FĂ€llen unverzichtbar. Er prĂŒft die Erfolgsaussichten, beantragt die relevanten Unterlagen und sichert die Beweise. Anschließend wird entschieden, ob zunĂ€chst eine außergerichtliche Einigung versucht oder direkt Klage erhoben wird.

Viele FĂ€lle lassen sich im Vorfeld durch einen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses lösen. Das spart Zeit und emotionale Belastung, setzt aber eine stabile Beweislage voraus. Kommt es zum Prozess, mĂŒssen sich Betroffene auf einen langen Weg einstellen: Gutachten, Anhörungen und mehrere Instanzen können Jahre dauern. Da AnsprĂŒche in der Regel nach drei Jahren verjĂ€hren – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler bekannt wurde – ist frĂŒhes Handeln entscheidend.

Warum viele Betroffene dennoch nicht klagen

Obwohl jĂ€hrlich mehr als 13.000 Behandlungsfehler gemeldet werden, landet nur ein Bruchteil vor Gericht. Viele Patienten scheuen den juristischen Aufwand oder nehmen Komplikationen als unvermeidlich hin. Andere wissen schlicht nicht, dass sie ein Recht auf Akteneinsicht, Gutachten und anwaltliche UnterstĂŒtzung haben. Hinzu kommt die emotionale HĂŒrde: Wer lange in Behandlung war, empfindet die Auseinandersetzung mit vertrauten Ärzten oft als schwer ertrĂ€glich.

Gerade das Urteil aus Göttingen zeigt jedoch, wie wichtig es ist, VerdachtsfĂ€lle konsequent aufzuarbeiten. Nur durch strukturierte Beweissicherung und professionelle Begleitung lassen sich berechtigte AnsprĂŒche durchsetzen und Fehler sichtbar machen. Zugleich sendet das Urteil ein klares Signal: Gerichte sind bereit, auch außergewöhnlich hohe Summen zuzusprechen, wenn Kliniken ihre Sorgfaltspflichten verletzen. FĂŒr Ärzte ist das eine Mahnung, AblĂ€ufe und Notfallprotokolle strikt einzuhalten; fĂŒr betroffene Familien ein Zeichen der Hoffnung, dass Gerechtigkeit möglich ist, selbst wenn der Weg dorthin lang ist.

Über Lars Lanius:

Lars Lanius ist Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht sowie Bau- und Architektenrecht mit Kanzleistandorten in LĂŒnen, Dortmund und MĂŒnster. Seit ĂŒber 20 Jahren vertritt er Mandanten in mehr als 5.000 FĂ€llen als einer der fĂŒhrenden Experten fĂŒr Arzthaftungsrecht in Deutschland. Sein Schwerpunkt liegt auf Medizin-, (Personen-)Schadens-, Sozial- sowie Bau- und Architektenrecht. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.lanius.nrw/

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