MDR, Rundfunkfreiheit

MDR stÀrkt innere Rundfunkfreiheit

23.10.2023 - 14:36:22

Leipzig - Der MDR stÀrkt die innere Rundfunkfreiheit seiner Redaktionen mit der Einrichtung einer internen unabhÀngigen Redaktionsvertretung zum 1. Dezember 2023. Sie wird aus einer Redaktionsvollversammlung und einem gewÀhlten Redaktionsrat bestehen. Der 2014 ins Leben gerufene Beirat der Intendantin wird damit weiterentwickelt. Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem die Einbeziehung bei internen Reformprozessen, das Lösen von Programmkonflikten sowie die Teilnahme bei bestimmten Personalentscheidungen.

Karola Wille, MDR-Intendantin:

„Mein Dank gilt zunĂ€chst allen Mitgliedern des Beirats, die sich seit 2014 engagiert fĂŒr die innere Rundfunkfreiheit im MDR eingesetzt haben. Mit der Weiterentwicklung zur Redaktionsvertretung stĂ€rken wir nun das Fundament fĂŒr diese wichtige Arbeit. Es geht dabei um nicht weniger als die journalistische UnabhĂ€ngigkeit, die Verantwortung fĂŒr die QualitĂ€t der Inhalte sowie die Einhaltung unseres MDR-Mitarbeitendenkodex. Als modernes öffentlich-rechtliches Medienhaus sichern wir auch auf diese Art die GlaubwĂŒrdigkeit unserer Angebote fĂŒr die Menschen.“

Gunnar Gerstel, Sprecher Beirat der Intendantin

„Wir haben – ausgelöst durch die Krise des ÖRR – eine bessere und stĂ€rkere Redaktions-Vertretung auch bei uns im MDR gefordert Damit sind wir bei der Intendantin auf offene Ohren gestoßen. Gemeinsam haben Beirat und GeschĂ€ftsleitung diese neue Dienstanweisung ausgehandelt. Im ARD Vergleich bietet die neue DA deutlich mehr Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten.“

Birgit Hettwer, Sprecherin Beirat der Intendantin

„Wir sind sehr froh, dass die neue Dienstanweisung nicht nur klassische Programmmitarbeitende wie Autorinnen und Autoren oder Redakteurinnen und Redakteure mit einbezieht, sondern auch Content gestaltende Kolleginnen und Kollegen wie Kamera-Frauen und -MĂ€nner, Cutter, Grafikerinnen und Grafiker. Das ist bisher einmalig innerhalb der ARD.“

Kernaufgabe – auch fĂŒr die neue Redaktionsvertretung – bleibt weiter das Lösen von Programmkonflikten. Aber kĂŒnftig muss die Redaktionsvertretung auch bei bestimmten grundsĂ€tzlichen personellen, strukturellen und organisatorischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.

Die Redaktionsvertretung wird aus einer Redaktionsvollversammlung (alle Programmmitarbeitenden) und einem von der Redaktionsvollversammlung gewĂ€hlten Redaktionsrat bestehen. Anders als bisher im Beirat werden die durch die Intendantin/den Intendanten entsandten journalistischen Vorgesetzten bzw. der Juristische Direktor nicht mehr Teil des Redaktionsrates sein. Allen Programmmitarbeitenden steht es frei, sich auch in den Redaktionsrat wĂ€hlen zu lassen. Der Redaktionsrat ist gegenĂŒber der Redaktionsvollversammlung rechenschaftspflichtig und wird eigenverantwortlich Redaktionsvollversammlungen einberufen. Der Redaktionsrat soll eine beratende Funktion haben, auch um den innerbetrieblichen Diskurs zu stĂ€rken.

Mit dieser Neuregelung schließt der MDR zu denjenigen Rundfunkanstalten im deutschsprachigen Raum auf, die bereits neue und weitreichende Redakteursstatute in ihren Regularien verankert haben.

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