Zugbegleiter, Angriff

Mehr Schutz für Zugbegleiter? Ministerium erwägt Änderung

06.02.2026 - 01:01:04

Nach dem tödlichen Angriff auf Serkan C.: Werden Strafen bei Gewalt gegen für Zugbegleiter jetzt verschärft? Aus Union und SPD gibt es unterschiedliche Töne.

Damit Zugbegleiter besser geschützt werden, erwägt das Bundesjustizministerium, einen Gesetzentwurf noch mal anzupassen. «Wir stimmen den Gesetzentwurf gerade ab und werten die dazu eingegangenen Stellungnahmen aus», sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es werde geprüft, ob es Anpassungen brauche, damit das besondere Unrecht von Angriffen gegen gefährdete Berufsgruppen wie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter besser abgebildet werde. 

Am Montagabend wurde der 36-jährige Zugbegleiter Serkan C. in einem Regionalexpress nahe Kaiserslautern bei einer Ticketkontrolle tödlich verletzt. Nach Angaben der Polizei hatte ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein und sollte den Zug verlassen, woraufhin der 26-Jährige dem Zugbegleiter mehrfach heftig mit der Faust gegen den Kopf schlug. Die Tat löste deutschlandweit Entsetzen aus. 

Uneinigkeit in der Regierung?

Hubig betonte im Gespräch mit Funke aber auch: «Straferhöhungen allein lösen das Problem ganz sicherlich nicht.» Bereits heute seien empfindliche Strafen möglich. «Für Tötungsdelikte gilt umso mehr: Auf die Tötung eines Menschen stehen in unserem Strafgesetzbuch die strengsten Strafen.» 

Anders hatte sich Deutschlands Innenminister und Hubigs Regierungskollege Alexander Dobrindt geäußert. «Die steigende Gewalt gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und anderen Dienstleistern wie den Mitarbeitern der Bahn braucht entschiedene Konsequenzen», sagte der CSU-Politiker. Der strafrechtliche Schutz für Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen wie der Bahn müsse deutlich verschärft, der Strafrahmen ausgeweitet werden. 

Das Bundesjustizministerium hatte zum Jahreswechsel einen Entwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, strafrechtlich besser geschützt werden sollen.

@ dpa.de

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