ARD ruft das Bundesverfassungsgericht an
19.11.2024 - 14:54:53In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich. Mehrere LĂ€nder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, wĂ€hrend einige wenige LĂ€nder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschlieĂen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der LĂ€nder. Eine ausbleibende Beitragsanpassung wĂŒrde fĂŒr die Rundfunkanstalten nach EinschĂ€tzung der KEF "die zur ErfĂŒllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefĂ€hrden". Deshalb legt die ARD dies nun dem Bundesverfassungsgericht zur ĂberprĂŒfung vor und reicht Verfassungsbeschwerde ein.
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR: "Dieser Schritt fĂ€llt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung ĂŒber die nĂ€chsten vier Jahre hinaus fĂŒr die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit fĂŒr journalistische UnabhĂ€ngigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse".
Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel
Der ARD ist bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt. In der Diskussion um die anstehende Beitragsanpassung ab dem 1.1.2025 haben einige LĂ€nder vorgetragen, die ARD solle erst vorhandene RĂŒcklagen verwenden, dafĂŒr könne man den Beitrag dann weitere zwei Jahre unverĂ€ndert lassen. Diese RĂŒcklagen sind bereits bei der Festsetzung des Beitrags ab 2025 von der KEF beitragsmindernd und damit in der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 EUR berĂŒcksichtigt und können nicht zweimal verwendet werden.
Der bei der MinisterprĂ€sidentenkonferenz Ende Oktober beschlossene Reformstaatsvertrag enthĂ€lt aus Sicht der ARD viele richtige Weichenstellungen und bestĂ€rkt die ARD, ihren tiefgreifenden Reformprozess fortzusetzen, um Effizienz und QualitĂ€t weiter zu steigern. Die ARD hat die ReformĂŒberlegungen der Rundfunkkommission der LĂ€nder konstruktiv begleitet und hatte sich deshalb entschlossen, die Ergebnisse der MinisterprĂ€sidentenkonferenz im Oktober abzuwarten.
Die ARD wĂŒrdigt ausdrĂŒcklich die MaĂnahmen der LĂ€nder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen, um eine souverĂ€ne deutsche Medienlandschaft im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Darauf zahlen viele Neuregelungen im Entwurf des Reformstaatsvertrags ein, den die MinisterprĂ€sidentenkonferenz im Oktober vorgestellt hat. Die ARD wird den Weg der Reformen und der Erneuerung auch in Zukunft konsequent fortsetzen und sich bei den PlĂ€nen der LĂ€nder zur Reform des Festsetzungsverfahrens des Rundfunkbeitrags konstruktiv einbringen.
https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-legt-verfassungsbeschwerde-ein
Pressekontakt:
ARD-Kommunikation
Tel.: 0711/92911030
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: ARD Presse ĂŒbermittelt durch news aktuell


