Neuer Prozess gegen Jens Lehmann im April
24.03.2025 - 18:09:33Rund ein halbes Jahr, nachdem das Landgericht MĂŒnchen II ihn wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer KettensĂ€ge zu einer Geldstrafe verurteilt hat, beginnt ein neuer Prozess gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann. Das Amtsgericht MĂŒnchen will am 3. April wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen den 55-JĂ€hrigen verhandeln, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Lehmann soll im vergangenen Jahr nach dem MĂŒnchner Oktoberfest mit Alkohol im Blut im Auto unterwegs gewesen sein. Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts MĂŒnchens wegen fahrlĂ€ssiger Trunkenheit im Verkehr eingelegt hat, kommt es zum Prozess.Â
Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 TagessĂ€tzen wegen fahrlĂ€ssiger Trunkenheit im Verkehr wĂ€hrend des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen FĂŒhrerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.Â
Lehmann bereut «Fehler»
Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaĂlichen Trunkenheitsfahrt von einem «Fehler» gesprochen. «Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschĂ€tzt», sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei «zwei Stunden nach dem Ereignis» gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. «Damit kriegt man vier Wochen den FĂŒhrerschein entzogen, ist auch richtig so», sagte Lehmann.Â
GrĂŒnde fĂŒr den Einspruch zunĂ€chst offen
Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er «total betrunken» gewesen sein soll. Dies sei Â«ĂŒberhaupt nicht der Fall» gewesen. Warum er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, war unbekannt. Bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Ex-FuĂballnationalkeeper war im vergangenen Jahr in zweiter Instanz wegen SachbeschĂ€digung mit einer KettensĂ€ge auf einem NachbargrundstĂŒck rechtskrĂ€ftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.


