Berufungsprozess um Todesflug Rio-Paris soll beginnen
Veröffentlicht am: 29.09.2025 um 04:00 Uhr | dpa.deMehr als 16 Jahre ist es her, dass eine Air-France-Maschine auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris abstĂŒrzte und 228 Menschen starben. Ab heute Mittag stehen die Airline und Hersteller Airbus wegen des Vorwurfs der fahrlĂ€ssigen Tötung vor einem Pariser Berufungsgericht. Den Konzernen, die in erster Instanz freigesprochen worden waren, drohen Geldstrafen bis zu 225.000 Euro. Die Verantwortung fĂŒr den UnglĂŒcksflug hatten die Unternehmen von sich gewiesen.
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stĂŒrzte in den Atlantik. 228 Menschen starben, darunter auch 28 Deutsche. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.
Prozess folgte erst Jahre nach dem UnglĂŒck
Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz ĂŒber lange Jahre. Dass es 2022 ĂŒberhaupt zu einem Prozess kam, war fĂŒr die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen.
Konkret wurde Airbus in dem Prozess dann vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der Pitot-Sonden fĂŒr die Geschwindigkeitsmessung unterschĂ€tzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem UnglĂŒcksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheiĂen.
Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei nach dem Ausfall der Pitot-Sonden mit der Lage ĂŒberfordert gewesen. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen. Die Daten der Flugschreiber ergaben, dass die Piloten vor allem auf Warnungen ĂŒber einen Strömungsabriss an den TragflĂ€chen - im englischen Fliegerjargon «stall» genannt - falsch reagiert hatten. Dies lieĂ den Jet schnell an Höhe verlieren und schlieĂlich abstĂŒrzen. Anders als zu erwarten schwieg die Ăberzieh-Warnung zwischendurch aber, als eine bestimmte Geschwindigkeit unterschritten wurde.
Gericht warf Konzernen NachlÀssigkeit vor, aber sprach sie frei
Die Konzerne wurden in erster Instanz dann schlieĂlich vom Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung freigesprochen. Das Gericht urteilte, dass sie teils nachlĂ€ssig oder unvorsichtig gehandelt hĂ€tten. VorfĂ€lle mit den Sonden seien von Airbus etwa nicht ausreichend nachverfolgt worden, Informationen seien zurĂŒckgehalten worden. Air France hĂ€tte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, so das Gericht. Doch weil nicht eindeutig festgestellt werden könne, dass die Verfehlungen zu dem Absturz fĂŒhrten, hĂ€tten diese strafrechtlich keine Relevanz.
Obwohl die Staatsanwaltschaft selbst in ihrem PlĂ€doyer noch gesagt hatte, keinen Schuldspruch fordern zu können, ging sie in Berufung. FĂŒr die Hinterbliebenen geht der lange Kampf darum, zu erfahren, wer Mitverantwortung an dem UnglĂŒcksflug trĂ€gt, nun in die nĂ€chste Runde.
