Alkoholverbot, Deutsche Bahn

Alkoholverbot: Bahn untersagt Trinken an 5.700 Bahnhöfen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 09:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Deutsche Bahn will mit der neuen Hausordnung für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Gaststätten bleiben ausgenommen, in den Zügen gilt weiterhin grundsätzlich kein pauschales Alkoholverbot.

Regeln für Reisende und Bahnmitarbeiter

  • Das Verbot gilt seit Mitternacht bundesweit an rund 5.700 Bahnhöfen einschließlich der Bahnsteige.
  • Ausgenommen sind Gaststätten in Bahnhöfen sowie Bereiche, die nicht dem Hausrecht der Deutschen Bahn unterliegen.
  • Bei Verstößen können nach einer Ansprache Platz- oder Hausverweise und im schlimmsten Fall ein Hausverbot folgen.
Die neue Regelung soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. (Archivbild) - Bild: Sebastian Willnow/ dpa/dpa

Bundesweites Alkoholverbot startet an Bahnhöfen

Seit Mitternacht gilt an sämtlichen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn einschließlich der Bahnsteige ein Alkoholverbot. Die Bahn will Verstöße nicht sofort sanktionieren, sondern zunächst mit Augenmaß auf Betroffene zugehen.

Gaststätten und Züge bleiben ausgenommen

Das Verbot betrifft den Bereich, in dem die Hausordnung der DB gilt. Gaststätten in Bahnhöfen dürfen weiterhin Alkohol ausschenken, und auch in den Zügen ist der Konsum grundsätzlich erlaubt; in Fernzügen verkauft die Bahn alkoholische Getränke sogar selbst.

Ausnahmen können dort gelten, wo Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören. Das Alkoholkonsumverbot ist Teil des DB-Hausrechts und soll den Aufenthalt an den Stationen sicherer, sauberer und angenehmer machen.

Vorfall in Regionalzug gab Anlass

Ein Anlass für die bundesweite Regelung war ein Vorfall in Baden-Württemberg. Im Juli soll ein 36 Jahre alter Fahrgast bei einer Ticketkontrolle einen 26 Jahre alten DB-Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten haben.

Während des Gerangels gab die Zugtür nach, und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der Fahrgast alkoholisiert gewesen sein.

Kontrollen auch an Bundesliga-Spieltagen

Sicherheitskräfte sollen Personen bei Kontrollgängen auf Verstöße ansprechen. Im schlimmsten Fall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Das Verbot gilt nach Angaben der Bahn an jedem Tag, also auch bei Bundesliga-Partien und anderen Großveranstaltungen. Gerade an solchen Tagen dürfte die Durchsetzung mit vielen Feiernden und Fußballfans besonders herausfordernd sein.

Erfahrungen an großen Bahnhöfen

An knapp 40 großen Bahnhöfen galt Alkohol bereits zuvor nicht mehr als erlaubt, darunter in Köln, Kiel, Heidelberg, München, Hamburg und Berlin. Die Bahn berichtet von weniger Konflikten und weniger Müll sowie einem höheren Wohlbefinden von Reisenden und Mitarbeitenden.

Mirko Schwärzel von der Bundesgeschäftsführung der Bahnhofsmission warnte, die Umsetzung dürfe nicht zu Ungleichbehandlung oder Stigmatisierung führen. Feiernde und Fußballfans müssten ebenso behandelt werden wie wohnungs- und obdachlose Menschen; zudem könne sich das Problem ins Bahnhofsumfeld verlagern.

Mehrheit erwartet höheren Sicherheitsgewinn

Eine repräsentative YouGov-Umfrage ergab, dass 58 Prozent der Befragten durch ein Alkoholverbot an Bahnhöfen und Bahnsteigen eine etwas oder deutlich höhere Sicherheit erwarten. 37 Prozent glaubten dies kaum oder überhaupt nicht, fünf Prozent machten keine Angabe.

Für die Befragung im Juli wurden 2.684 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland interviewt.

Das bundesweite Verbot erweitert eine Regel, die die Deutsche Bahn zuvor bereits an knapp 40 großen Bahnhöfen angewendet hatte. Nach Angaben des Unternehmens führten diese Erfahrungen zu weniger Konflikten und weniger Müll sowie zu einem besseren Sicherheitsgefühl bei Reisenden und Beschäftigten.

Für Fahrgäste ist entscheidend, dass sich die neue Hausordnung auf die Bahnhofsbereiche bezieht, in denen das Hausrecht der DB gilt. Gaststätten und Geschäfte in den Bahnhöfen dürfen weiterhin Alkohol ausschenken beziehungsweise verkaufen. Auch in DB-Zügen gibt es kein pauschales Verbot; in Fernzügen bleiben alkoholische Getränke grundsätzlich erlaubt, sofern Mitreisende nicht gestört werden.

Kontrolle und soziale Folgen

Die Bahn kündigt eine schrittweise Durchsetzung an: Beschäftigte sollen zunächst informieren und Verstöße mit Augenmaß ansprechen. Möglich sind Platz- oder Hausverweise, im äußersten Fall ein Hausverbot. Damit wird die praktische Wirkung vor allem davon abhängen, wie einheitlich und nachvollziehbar die Regeln an stark frequentierten Bahnhöfen umgesetzt werden.

Besonders sichtbar dürfte die Regel bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen werden. Die Bahnhofsmission unterstützt das Ziel eines sichereren Umfelds, mahnt aber gleiche Maßstäbe für Fans, Feiernde sowie wohnungs- und obdachlose Menschen an. Die von YouGov erhobene Zustimmung von 58 Prozent zeigt eine mehrheitliche Unterstützung, zugleich lehnt mehr als ein Drittel der Befragten einen deutlichen Sicherheitsgewinn ab oder erwartet ihn kaum.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

rbb24: „Alkoholverbot gilt ab sofort auf 5.400 Bahnhöfen“ (15.10.2026)

Der Beitrag bestätige den Start des Verbots und beschreibe die Durchsetzung über das Hausrecht der Bahn. Einen anderen Schwerpunkt setze er auf mögliche Platz- und Hausverbote sowie auf Forderungen nach einer Ausweitung auf Regionalzüge in Brandenburg.

Die Berichte stimmten darin überein, dass Alkohol in Bahnhofsrestaurants und grundsätzlich auch in Zügen weiterhin erlaubt bleibe. Offen bleibe, wie einheitlich die Regel an Bahnhöfen mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen und bei Großveranstaltungen umgesetzt werde.

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