Alkoholverbot: Deutsche Bahn untersagt Konsum an 5.700 Bahnhöfen
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 14:45 Uhr | dpa, AD HOC NEWSRegeln gelten auf 5.700 DB-Bahnhöfen
- Das Verbot gilt ab Donnerstag im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige.
- Alkohol darf weiterhin mitgeführt, aber außerhalb von Bahnhofsgastronomie nicht konsumiert werden.
- Bei Verstößen drohen nach einer Ansprache Hausverweis und im schlimmsten Fall Hausverbot.
Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
Der Verzehr von Bier, Wein und anderen Alkoholika ist von Donnerstag an an allen Bahnhöfen in Deutschland verboten. Die Regel gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige und betrifft rund 5.700 Stationen der Deutschen Bahn.
Verbot betrifft den Konsum
Reisende dürfen Alkohol weiterhin mit sich führen, ihn aber nicht im Bahnhofsbereich trinken. In gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe dürfen alkoholische Getränke weiterhin verkauft und konsumiert werden.
Bahn verspricht mehr Sicherheit
Die Bahn begründet den Schritt mit dem Ziel, Bahnhöfe sicherer, sauberer und angenehmer zu machen. Bahnsprecherin Anja Bröker bezeichnete die Stationen als eine Art Visitenkarte für den öffentlichen Verkehr.
Auslöser war unter anderem ein Vorfall in Baden-Württemberg im Juli. Ein 26 Jahre alter DB-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten; der Mitarbeiter fiel durch einen Spalt der Zugtür aus dem fahrenden Zug.
Hausrecht ermöglicht Verweise
Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts. Sicherheitskräfte sollen Verstöße ansprechen und mit Augenmaß reagieren; möglich sind ein Hausverweis und im schlimmsten Fall ein Hausverbot.
Die Bahnhofsmission unterstützt die Initiative grundsätzlich, warnt aber vor Ungleichbehandlung und Stigmatisierung. Die Regeln müssten für Feiernde, Fußballfans sowie wohnungs- und obdachlose Menschen gleichermaßen gelten.
Großveranstaltungen werden zur Probe
Auch an Spieltagen und bei anderen Großveranstaltungen soll das Verbot gelten. Die Bahn kündigt zugleich ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl an. Eine flächendeckende Kontrolle durch zusätzliches Sicherheitspersonal ist nicht geplant; bei Konflikten soll die Bundespolizei hinzukommen.
In Zügen bleibt Alkohol erlaubt
Ein allgemeines Alkoholverbot in den Zügen ist nicht vorgesehen. Im Bordbistro und grundsätzlich auch mitgebrachte Getränke bleiben erlaubt, sofern der Konsum in angemessenem Rahmen bleibt und andere Fahrgäste nicht gestört werden.
Im Regionalverkehr gelten bereits unterschiedliche Regeln. Mehrere Verkehrsverbünde und Privatbahnen untersagen Alkohol in ihren Zügen oder können Fahrgäste bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung aus dem Zug verweisen.
Mit dem bundesweiten Verbot weitet die Deutsche Bahn eine Regel aus, die bislang nur an ausgewählten großen Stationen galt. Betroffen sind nach Angaben der Bahn rund 5.700 Bahnhöfe einschließlich der Bahnsteige. Der Schritt folgt dem Ziel, Konflikte, Verschmutzungen und Unsicherheitsgefühle im Umfeld des Bahnverkehrs zu verringern.
Das Verbot betrifft den Konsum, nicht grundsätzlich den Besitz von Alkohol. Reisende dürfen Getränke mitführen, dürfen sie aber im Bahnhofsbereich nicht trinken. Für gastronomische Betriebe gelten Ausnahmen: Dort können Alkoholika weiterhin verkauft und konsumiert werden. Auch in den Zügen bleibt mitgebrachter Alkohol grundsätzlich erlaubt, solange Mitreisende nicht gestört werden.
Kontrolle bleibt zentrale Herausforderung
Die praktische Bedeutung der Regel hängt davon ab, wie konsequent die Hausordnung durchgesetzt wird. Die Bahn kündigt Ansprachen, Hausverweise und in schweren Fällen Hausverbote an; eine flächendeckende Kontrolle durch zusätzliches Sicherheitspersonal ist jedoch nicht vorgesehen. Bei Konflikten soll die Bundespolizei hinzugezogen werden, die selbst mit Personalengpässen konfrontiert ist.
Besonders anspruchsvoll dürfte die Umsetzung an Spieltagen und bei Großveranstaltungen werden. Dort treffen große Menschenmengen, Zeitdruck und häufig hoher Alkoholkonsum aufeinander. Zugleich muss die Regel einheitlich gelten, damit nicht einzelne Gruppen stärker kontrolliert oder aus dem Bahnhof verdrängt werden. Für Reisende bedeutet sie vor allem eine klare Grenze: Das Bier auf dem Bahnsteig fällt weg, der Konsum in zugelassenen Bahnhofsgaststätten und unter angemessenen Bedingungen im Zug bleibt möglich.
