Nach tödlicher Kuh-Attacke: Landwirt muss nicht zahlen
01.02.2024 - 14:35:52 | dpa.deIm Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Ăsterreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskrĂ€ftig zurĂŒckgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhĂ€ngten 80.000 Euro plus Zinsen an Ehemann, Tochter und Enkelin der Verstorbenen zahlen, teilten die AnwĂ€lte des Beklagten und ein Gerichtssprecher mit.
Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass Weide- und AlmflĂ€chen nicht zwingend abgezĂ€unt werden mĂŒssen, sofern es nicht bereits in der Vergangenheit zu VorfĂ€llen mit den Tieren gekommen sei. AuĂerdem hĂ€tte es im vorliegenden Fall ohnehin einen durch einen Zaun abgesicherten Ausweichweg gegeben.
Opfer wollte Tiere fotografieren
Die 70-jĂ€hrige Einheimische und ihr Hund waren 2017 im Tiroler Erl (Bezirk Kufstein) von KĂŒhen zu Tode getrampelt worden. Auf dem RĂŒckweg von einer Alm hatte sich die Hundehalterin entschieden, durch freies AlmgelĂ€nde zu gehen. Auf der Almwiese sei sie auf MutterkĂŒhe und ihre KĂ€lber gestoĂen, die dort ausweislich von Fotos zunĂ€chst friedlich gelegen hĂ€tten, so ein Gerichtssprecher weiter. Erst als sich die Frau und ihr Hund den Tieren fĂŒr ein Foto genĂ€hert hĂ€tten, seien die KĂŒhe aggressiv geworden. Auf der Flucht stĂŒrzte die 70-JĂ€hrige und wurde ĂŒberrannt.
Fall von 2014 mit Attacke auf Deutsche anders gelagert
Das OLG-Urteil steht im Gegensatz zu einem Urteil im Tiroler Pinnistal. Dort wurden 2014 eine 45-jĂ€hrige Deutsche aus Bad DĂŒrkheim und ihr Hund von KĂŒhen attackiert und getötet. Das OLG sprach sowohl dem Opfer als auch dem Bauern eine Teilschuld zu. Dem Landwirt sei nĂ€mlich bekannt gewesen, dass seine MutterkĂŒhe sensibel und aggressiv auf Hunde reagierten, argumentierte das Gericht damals unter anderem.
Unterschiedliche Reaktionen
Der PrĂ€sident der Tiroler Landwirtschaftskammer Josef Hechenberger begrĂŒĂte «trotz der tragischen UmstĂ€nde» die Entscheidung des Gerichts. Diese sei richtungsweisend fĂŒr die Almwirtschaft. Der OLG-Sprecher erklĂ€rte: «Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. Es kommt immer auf die UmstĂ€nde an. Das Urteil ist weder fĂŒr Landwirte noch fĂŒr Wanderer eine Art Persilschein.»
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