Archetyp Market, Darknet-Drogenhandel

Archetyp Market: Gründer gesteht Betrieb von größtem Darknet-Drogenmarktplatz

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 15:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Gründer des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“ hat vor dem Landgericht Frankfurt ein umfassendes Geständnis abgelegt. Über die Plattform sollen Drogen im Wert von rund 330 Millionen Euro gehandelt worden sein.

Die Plattform «Archetyp Market» im Darknet wurde 2025 von den Behörden abgeschaltet. (Symbolbild) - Bild: Jenny Tobien/dpa
Die Plattform «Archetyp Market» im Darknet wurde 2025 von den Behörden abgeschaltet. (Symbolbild) - Bild: Jenny Tobien/dpa

Der mutmaßliche Betreiber des Darknet-Drogenmarktplatzes „Archetyp Market“ hat zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Frankfurt ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Geständnis zum Betrieb der Plattform

Der 31-Jährige erklärte, er sei Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes gewesen. „Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst“, sagte er vor Gericht. Das Projekt habe zunächst klein begonnen und sich dann rasch entwickelt.

Weltweit größter Marktplatz

Nach Angaben der Anklage galt „Archetyp Market“ bei seiner Abschaltung im Sommer 2025 als weltweit größter Handelsplatz für Drogen und Arzneimittel im Darknet. Der in Minden geborene Betriebswirt war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden.

Parallel dazu gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts Durchsuchungen im In- und Ausland sowie weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur soll sich in den Niederlanden befunden haben.

Millionen Bestellungen und hoher Umsatz

Die Ermittler beziffern den Gesamtumsatz der Plattform auf rund 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Kundenkonten und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.

Zwischen November 2022 und der Abschaltung seien etwa 6,9 Tonnen Drogen und weitere Substanzen verkauft worden. Darunter waren laut Anklage rund 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter verschiedener Drogen wie Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack. Auch Cannabisprodukte, Arzneimittel und Dopingmittel wurden angeboten.

Zahlung mit Monero

Der Angeklagte soll die Plattform gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben und dabei rund 20 Millionen Euro verdient haben. Bezahlt wurde den Angaben zufolge mit der Kryptowährung Monero.

Die Kunden hätten sich registriert, Guthaben in ein Wallet eingezahlt, Waren ausgewählt und eine Lieferadresse hinterlegt. Nach Annahme der Bestellung hätten die Verkäufer die Ware verschickt.

Angeklagter schildert persönliche Entwicklung

Der Angeklagte sagte, er habe im Alter von 17 Jahren erstmals illegale Drogen konsumiert. Später sei er beruflich unzufrieden und depressiv gewesen. Das Programmieren habe ihm Ablenkung verschafft. Nachdem die im November 2020 gegründete Plattform stark gewachsen sei, habe er seinen Beruf aufgegeben und sich vollständig dem Marktplatz gewidmet.

Er habe selbst keine Drogen über das Darknet verkauft. Auf der Plattform habe er den Nutzernamen „ASNT“ verwendet – als Abkürzung für „Apfelsaft naturtrüb“. Sein Anwalt verwies auf ein liberales und libertäres Verhältnis seines Mandanten zum Drogenkonsum. Der Verkauf von Waffen oder pornografischen Inhalten sei auf der Plattform abgelehnt worden.

Urteil im Oktober erwartet

Nach Angaben des Angeklagten seien kurz vor seiner Festnahme Pläne zur Abschaltung konkreter geworden. Die Festnahme habe ihm trotz der Folgen ein Gefühl von Entlastung und Ruhe gegeben, sagte er.

Für bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor. Ein Geständnis kann strafmildernd berücksichtigt werden. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober verkündet.

Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Deshalb findet der Prozess am Landgericht Frankfurt statt.

Ein globales Geschäft mit lokaler Strafverfolgung

Der Prozess zeigt, wie digitale Infrastruktur, internationale Logistik und Kryptowährungen den illegalen Drogenhandel miteinander verbinden. Die Plattform soll von Deutschland aus betrieben worden sein, während der Angeklagte in Spanien festgenommen und die Server in den Niederlanden sichergestellt wurden. Damit erstrecken sich die Ermittlungen über mehrere Rechtsräume.

Die genannte Größenordnung macht den Fall außergewöhnlich: Hunderttausende Nutzerkonten, Millionen Bestellungen und ein Umsatz von rund 330 Millionen Euro weisen auf einen professionell organisierten Marktplatz hin. Das System habe nach dem Muster eines Online-Shops funktioniert – mit Nutzerkonten, Guthaben, Warenangeboten und Lieferadressen. Die technische Anonymisierung ersetzte dabei nicht die gesamte Logistik, sondern verbarg vor allem die Identität der Beteiligten.

Strafrechtliche Bedeutung des Geständnisses

Für das Verfahren ist entscheidend, welche Rolle das Gericht dem Angeklagten bei Aufbau, Betrieb und Vermarktung der Plattform zuschreibt. Ein umfassendes Geständnis kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, beseitigt aber nicht die Bedeutung der vorgeworfenen Mengen und der bandenmäßigen Organisation. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.

Für die Strafverfolgung bleibt die internationale Zusammenarbeit zentral. Der Fall verdeutlicht zudem, dass die Abschaltung eines Marktplatzes den digitalen Drogenhandel nicht dauerhaft beendet: Anbieter, Käufer und Zahlungsströme können auf andere Plattformen ausweichen. Ermittler müssen daher technische Spuren, Finanzströme und klassische Lieferketten gemeinsam auswerten.

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