Betrugsversuche mit gefÀlschten Steuerbescheiden
16.10.2024 - 12:02:56BetrĂŒger versuchen, mithilfe gefĂ€lschter Steuerbescheide Geld zu erbeuten. In mehreren BundeslĂ€ndern warnen die jeweiligen LandesĂ€mter fĂŒr Finanzen vor solchen Schreiben. EmpfĂ€nger wĂŒrden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen, teilten die verantwortlichen Behörden unter anderem aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThĂŒringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuletzt mit.
Wie funktioniert die Masche?
Die BetrĂŒger versenden die gefĂ€lschten Bescheide per Post. Darin fordern sie eine Steuernachzahlung per Ăberweisung. Der vermeintliche Steuerbescheid ist aber gefĂ€lscht.Â
«Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten», warnt etwa das Landesamt in Hannover. Als Absender werden demnach die jeweiligen FinanzÀmter mit unzutreffender Anschrift oder die «Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland» angegeben.
Woran kann man den Betrug erkennen?
Die Bezeichnung «Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland» gibt es gar nicht, wie das Landesamt fĂŒr Steuern und Finanzen in Sachsen schreibt. Hier sollte man also stutzig werden. In anderen Schreiben wird als Absender ein Finanzamt angegeben. Auch dabei sind Angaben oft falsch: etwa die Adresse des Finanzamts, die angegebene Internetadresse oder die Telefon- und Telefaxnummern passen nicht zum Ort.Â
Teils fehle auch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder die Kontoverbindung ist ungewöhnlich: etwa eine Bank mit Sitz auĂerhalb des Bundeslandes, wie die zustĂ€ndige Behörde in Rheinland-Pfalz schreibt. Die Behörde rĂ€t auĂerdem: «Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die Ă€uĂere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen.»
Was kann ich tun, wenn ich solche Post bekomme?
Auf keinen Fall sollte man das Geld ohne PrĂŒfung ĂŒberweisen. Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden. Wer die Kontaktdaten nicht auf frĂŒheren Bescheiden nachlesen kann, sollte im Telefonbuch oder Internet nachschauen. Falls der Steuerbescheid eine FĂ€lschung ist, wird geraten, Anzeige bei der Polizei erstatten.Â
Kann ich mein Geld zurĂŒckholen?
Wer auf BetrĂŒger reingefallen ist, hat leider wenig Chancen, das ĂŒberwiesene Geld wiederzubekommen. «Eine Ăberweisung, die Sie selbst getĂ€tigt haben, kann nicht mehr rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden, wenn Ihre Bank den Auftrag schon durchgefĂŒhrt hat. Da hilft allenfalls ein schneller Anruf», erklĂ€ren die Verbraucherzentralen.Â
Was sind andere Maschen?Â
Manche BetrĂŒger setzen ihre potentiellen Opfer stattdessen mit Schockanrufen unter Druck oder schreiben sie per E-Mail oder SMS an.Â
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt etwa vor E-Mails, die angeblich von Elster verschickt werden. Ăber das Elster-Online-Portal können SteuererklĂ€rung abgegeben werden. Bei den BetrugsfĂ€llen sind die E-Mails aber eine FĂ€lschung. In ihnen steht demnach, dass man eine SteuerrĂŒckzahlung erhalten soll. Um sie zu erhalten, mĂŒsse man einem Link folgen und sich dort mit seinen Daten verifizieren. So wollen die BetrĂŒger persönliche Daten abgreifen.Â
In anderen FĂ€llen werden manipulierte QR-Codes in E-Mails oder Briefen genutzt, um Menschen auf betrĂŒgerische Seiten zu fĂŒhren. «Diese Seiten sehen oft tĂ€uschend echt aus und zielen darauf ab, persönliche Daten wie Passwörter, Bankdaten oder Kreditkartennummern zu stehlen», erklĂ€rt die Polizeiinspektion OsnabrĂŒck. Vor dem Scannen eines QR-Codes sollte man das Schreiben prĂŒfen. Auf den aufgerufenen Webseiten sollte man bei Zweifeln keine persönlichen Daten eingeben.


