Autounfall mit drei Toten - Fahrer räumt Vorwürfe ein
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 12:16 Uhr | dpa.deIm Prozess um einen Verkehrsunfall mit drei Toten bei Freiburg vor rund einem Jahr hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. Es vergehe kein Tag, an dem seine Gedanken nicht um das Geschehene kreisten, hieß es in einer von dem Verteidiger verlesenen Erklärung des 47-Jährigen vor dem Amtsgericht Freiburg. Weil er bei dem Unfall alkoholisiert gewesen sein soll, wirft die Staatsanwaltschaft ihm fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war der 47-Jährige am Abend des Unfalls Anfang Mai 2025 zuvor mit seinem 27 Jahre alten Neffen auf einer Geburtstagsfeier in Schallstadt nahe Freiburg gewesen. Dort sei er auf seine ehemalige 34 Jahre alte Lebensgefährtin und ihre vier Kinder getroffen, von denen drei seine leiblichen sind. Die Kinder hätten darauf gedrängt, dass die Familie gemeinsam heim fährt, führte der Angeklagte aus. Dass er dem nachgegeben habe, verzeihe er sich bis heute nicht.
Auto zu voll besetzt
Auf der Heimfahrt nach der Feier war die siebenköpfige Familie auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg unterwegs. Der Staatsanwaltschaft nach saßen der Angeklagte und seine ehemalige Partnerin vorn, der Neffe und die vier Kinder unangeschnallt auf der Rückbank. Das Auto sei lediglich auf fünf Insassen ausgelegt gewesen.
Als der 47-Jährige von der B3 auf einen parallel verlaufenden Parkplatz fuhr, prallte er frontal gegen einen dort ordnungsgemäß geparkten Sattelzug-Anhänger. Der 27-Jährige sowie zwei Mädchen im Alter von sechs und 13 Jahren starben. Die Sechsjährige war das leibliche Kind des Angeklagten, die 13-Jährige das Kind aus einer vorigen Beziehung seiner Ex-Partnerin. Die 13-Jährige bezeichnete der 47-Jährige dennoch als sein Kind. Während der Beziehung des Angeklagten und der 34-Jährigen lebten die beiden sowie alle Kinder gemeinsam.
Nach dem Unfall wurde demnach beim Angeklagten ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille gemessen. Mit einem Urteil wird im Laufe des Tages gerechnet.
