Berngau: Zwei Behördenmitarbeiter bei Waffenkontrolle erschossen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 00:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBei einer Waffenkontrolle in Berngau im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz sind eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Landratsamts erschossen worden.
MutmaĂlicher TĂ€ter bleibt im Wohnhaus
Nach Angaben der Polizei hielt sich der bewaffnete TatverdÀchtige in der Nacht weiterhin in einem Wohnhaus auf. Die EinsatzkrÀfte hatten das GebÀude umstellt und standen mit dem Mann in Kontakt.
Ein Polizeisprecher sagte, die Beamten strebten eine friedliche Lösung an. Es gebe nach den bisherigen Erkenntnissen keine weitere Person im unmittelbaren Umfeld des TatverdÀchtigen, die aktuell gefÀhrdet sei.
Zweite Tote am spÀten Abend bestÀtigt
ZunÀchst hatte die Polizei mitgeteilt, ein Mitarbeiter sei tödlich verletzt und eine weitere Person schwer verletzt worden. Am spÀten Abend bestÀtigte ein Sprecher des PolizeiprÀsidiums Oberpfalz, dass auch die zunÀchst schwer verletzte Kollegin ums Leben gekommen sei.
Nach EinschĂ€tzung der Polizei starb sie wahrscheinlich bereits wĂ€hrend der SchĂŒsse. Ihre Leiche wurde aus dem Wohnhaus geborgen, in dem sich der TatverdĂ€chtige noch befand. Weitere Angaben zur IdentitĂ€t der Opfer machte die Polizei zunĂ€chst nicht.
GroĂeinsatz nach Routinekontrolle
Gegen 14.00 Uhr waren wegen SchussgerĂ€uschen mehrere Notrufe bei Polizei und RettungskrĂ€ften eingegangen. Die Polizei rĂŒckte mit einem GroĂaufgebot an; unter anderem waren SpezialkrĂ€fte, ein gepanzertes Fahrzeug und ein Polizeihubschrauber im Einsatz.
Die Bevölkerung sollte ihre HĂ€user nicht verlassen oder den abgesperrten Bereich rund um das Wohnhaus meiden. Bei der Kontrolle sollte nach Polizeiangaben routinemĂ€Ăig geprĂŒft werden, ob die Waffen vorschriftsmĂ€Ăig gelagert wurden. Sie sollten dem Mann nicht abgenommen werden. Warum er das Feuer auf die Behördenmitarbeiter eröffnete, blieb zunĂ€chst offen.
Waffenkontrollen als staatliche Sicherheitsaufgabe
Waffenkontrollen durch kommunale Behörden dienen dazu, die sichere Aufbewahrung und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffenbesitzes zu ĂŒberprĂŒfen. Sie sind Teil des Verwaltungsalltags und werden grundsĂ€tzlich nicht als strafrechtlicher Zugriff durchgefĂŒhrt. Der Fall in Berngau zeigt jedoch, dass eine routinemĂ€Ăige Kontrolle in eine akute lebensgefĂ€hrliche Lage umschlagen kann.
FĂŒr die Polizei steht nach den tödlichen SchĂŒssen zunĂ€chst der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Absperrung, die Aufforderung an die Einwohner, in ihren HĂ€usern zu bleiben, der Einsatz von SpezialkrĂ€ften und die Kontaktaufnahme zum TatverdĂ€chtigen folgen dem Ziel, weitere Opfer zu verhindern und zugleich eine gewaltfreie Beendigung der Situation zu erreichen. Dass nach bisherigen Erkenntnissen keine weitere Person im unmittelbaren Umfeld des Mannes gefĂ€hrdet war, begrenzte die unmittelbare Gefahrenlage, Ă€nderte aber nichts am hohen Risiko des Einsatzes.
Offene Fragen zu Motiv und Ablauf
Warum der Mann bei der Kontrolle das Feuer eröffnete, war zunĂ€chst offen. Diese Frage wird fĂŒr die weiteren Ermittlungen zentral sein. Ebenso mĂŒssen der genaue Ablauf des Besuchs, die Zahl und Art der eingesetzten Waffen sowie mögliche persönliche oder rechtliche HintergrĂŒnde geklĂ€rt werden. FĂŒr die Bevölkerung in Berngau bedeutete der GroĂeinsatz ĂŒber Stunden konkrete EinschrĂ€nkungen und die Notwendigkeit, polizeiliche Anweisungen strikt zu befolgen.
