Berlin: Gericht verhängt zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 16:12 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen über Berlin hinaus
- Das Landgericht Berlin verurteilte den geständigen Deutschen wegen 22 Vergewaltigungen, gefährlicher Körperverletzung und Bildaufnahmen.
- Die Taten ereigneten sich bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg.
- Wegen 44 weiterer mutmaßlicher Opfer aus den Jahren 2016 bis 2022 laufen Ermittlungen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Berliner Gericht verurteilt 69-Jährigen
Das Landgericht Berlin hat einen 69-Jährigen wegen einer Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung an, weil der Mann weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit gilt.
22 Fälle und 14 betroffene Frauen
Der geständige Deutsche wurde wegen Vergewaltigung in 22 Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Nach dem Urteil betäubte er 14 Frauen bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg mit sedierenden Substanzen im Getränk, vergewaltigte sie und filmte die Taten.
Mehreren Opfern muss der Mann außerdem Zehntausende Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Angeklagte habe gezielt nach Opfern gesucht, um Macht über schlafende Frauen auszuüben.
Opfer wurden geschützt vernommen
Die Frauen lernten den gelernten Elektriker aus Berlin über Online-Dating-Plattformen kennen. Teilweise habe er sich als Polizeikommissar oder Bundeswehrpilot ausgegeben und bei den Kontakten charmant und romantisch gewirkt.
Die Opfer wurden im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Einige Nebenklage-Anwälte hatten audiovisuelle Vernehmungen beantragt, weil ein direktes Zusammentreffen mit dem Angeklagten schwerwiegende gesundheitliche Nachteile verursachen könne.
Ermittlungen zu 44 weiteren Opfern
Viele Frauen erfuhren erst durch die Ermittlungen, was ihnen mutmaßlich widerfahren war. Bei einigen waren nach den Treffen Schwindel, Übelkeit oder ein ungutes Gefühl zurückgeblieben, an konkrete sexuelle Handlungen konnten sie sich jedoch nicht erinnern.
Wegen weiterer mutmaßlicher Taten zwischen 2016 und 2022 zum Nachteil von 44 Frauen wird noch ermittelt. Der Mann befindet sich seit März in Untersuchungshaft.
Datenträger und Kamera sichergestellt
Auf den Berliner Fall stießen Ermittler nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller. Bei Durchsuchungen im Juni 2025 und März 2026 wurden nach Polizeiangaben Datenträger, Schlafmittel, Spritzen und Kanülen sichergestellt.
Eine Kamera war demnach im Schlafzimmer auf das Bett gerichtet und dauerhaft in Betrieb. Außerdem fanden die Ermittler Unterlagen zu den Aufnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil verbindet mehrere besonders schwerwiegende Elemente: Die Frauen wurden laut Gerichtsentscheidung gezielt über Dating-Kontakte angesprochen, in der Wohnung des Angeklagten mit sedierenden Substanzen handlungsunfähig gemacht und anschließend vergewaltigt. Dass die Taten teilweise auf Video festgehalten worden sein sollen, spielte für die Ermittlungen eine zentrale Rolle.
Die Zahl der im Verfahren festgestellten Fälle und die Ermittlungen zu 44 weiteren möglichen Opfern zeigen zugleich die mögliche Größenordnung des Geschehens. Für Betroffene ist die nachträgliche Erkenntnis über einen Übergriff besonders belastend, wenn ihnen wegen der Betäubung zunächst jede Erinnerung daran fehlt. Im Prozess wurden die Frauen deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
Schutz und weitere Ermittlungen
Die angeordnete Sicherungsverwahrung geht über die zwölfjährige Haftstrafe hinaus. Sie setzt voraus, dass das Gericht den Mann auch nach Verbüßung der Strafe als weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit einschätzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Parallel laufen Ermittlungen zu mutmaßlichen Taten zwischen 2016 und 2022. Der Fall macht deutlich, wie wichtig gesicherte digitale Beweismittel, die Auswertung beschlagnahmter Datenträger und ein opferschonender Umgang mit Zeugenaussagen in Verfahren sind, in denen Betroffene den Übergriff nicht unmittelbar erinnern können.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
STERN: „Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin“ (28.10.2026)
Der Artikel bestätige das Urteil des Landgerichts Berlin und hebe die 22 Fälle schwerer Vergewaltigung sowie die zwölfjährige Haftstrafe hervor. Im Mittelpunkt stehe damit ebenso wie in der dpa-Meldung der konkrete Schuldspruch; die Sicherungsverwahrung bilde einen weiteren Schwerpunkt.
STERN: „Serie von Vergewaltigungen: Frauen betäubt, vergewaltigt, gefilmt“ (28.10.2026)
Der Beitrag habe den Prozess und die Vorwürfe gegen den 69-Jährigen zusammengefasst und die 14 Frauen im Verfahren in den Mittelpunkt gerückt. Anders als der Bericht zum Urteil habe dieser Artikel den Vorgang mit Blick auf die damalige bevorstehende Entscheidung eingeordnet.
Beide Beiträge stimmten beim Berliner Verfahren und der Zahl der betroffenen Frauen im Prozess überein. Der rechtskräftige Ausgang des Verfahrens und die weiteren Ermittlungen zu 44 möglichen Opfern blieben offen.
