Gewaltverbrechen, Strafprozess

Brutaler Familiendrama-Prozess Barsinghausen: 49-JĂ€hriger will vor Landgericht Hannover aussagen

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 10:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Vor dem Landgericht Hannover muss sich ein 49-JĂ€hriger verantworten, der seine Frau mit einem Hammer getötet und seine Tochter schwer verletzt haben soll. Der Angeklagte will sich im Prozess zu den VorwĂŒrfen Ă€ußern.

  • Hat er seine eigene Familie angegriffen, seine Frau getötet und seine Tochter lebensgefĂ€hrlich verletzt? Der Angeklagte will sich im Prozess Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    Hat er seine eigene Familie angegriffen, seine Frau getötet und seine Tochter lebensgefĂ€hrlich verletzt? Der Angeklagte will sich im Prozess Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
  • In Hannover hat der Prozess gegen einen Familienvater begonnen. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    In Hannover hat der Prozess gegen einen Familienvater begonnen. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
Hat er seine eigene Familie angegriffen, seine Frau getötet und seine Tochter lebensgefĂ€hrlich verletzt? Der Angeklagte will sich im Prozess Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa In Hannover hat der Prozess gegen einen Familienvater begonnen. (Archivbild) - Bild: Moritz Frankenberg/dpa

Vor dem Landgericht Hannover hat der Prozess gegen einen 49-JÀhrigen begonnen, der in Barsinghausen seine Ehefrau getötet und seine Tochter lebensgefÀhrlich verletzt haben soll.

Angeklagter will zu den VorwĂŒrfen sprechen

Der Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit soll die Mutter seiner fĂŒnf Kinder in der Region Hannover mit HammerschlĂ€gen auf den Kopf brutal getötet und seine Tochter schwer verletzt haben. Nach Angaben seines Verteidigers Gerd Schwarz will sich der Angeklagte im Verfahren zu den VorwĂŒrfen Ă€ußern und auch Fragen beantworten. Die Vorsitzende Richterin Bernadette Pape kĂŒndigte an, dass fĂŒr eine solche Aussage ein SachverstĂ€ndiger anwesend sein solle. Dies ist fĂŒr den nĂ€chsten Verhandlungstermin am 9. Oktober vorgesehen.

Angriff auf schlafende Ehefrau und Tochter

Der Anklage zufolge handelte der 49-JĂ€hrige am 23. MĂ€rz in Barsinghausen aus einem „massiv verletzten EhrgefĂŒhl“. Er soll den Hinterkopf der schlafenden, arglosen und wehrlosen 38-jĂ€hrigen Ehefrau mit fĂŒnf HammerschlĂ€gen zertrĂŒmmert haben. Die Frau erlitt dabei ein SchĂ€del-Hirn-Trauma und schwere Blutungen. Zuvor soll er ihr verboten haben, gemeinsam mit den Kindern eine Tante zu besuchen und geglaubt haben, seine Frau dĂŒrfe keine eigene Meinung haben. Über Jahre hinweg soll er sie beleidigt, erniedrigt und geschlagen haben.

Versuch, Tat zu verdecken

Als die damals 13-jĂ€hrige Tochter, alarmiert durch ihren zwei Jahre Ă€lteren Bruder, nach der Mutter sehen wollte, soll der Vater dies verhindern wollen. Um den gewaltsamen Tod seiner Frau zu verdecken, habe er dem MĂ€dchen nach Darstellung der Anklage mit einem Cuttermesser schwere Schnittverletzungen am Hals zugefĂŒgt und ihr einen Hammerschlag auf den Kopf versetzt. Das Kind erlitt eine TrĂŒmmerfraktur, ihr Zustand sei inzwischen „stabiler“, wie die StaatsanwĂ€ltin im Gericht ausfĂŒhrte.

Traumatisierte Kinder und Festnahme

Der Ă€ltere Bruder nahm dem Mann schließlich den Hammer ab und setzte den Notruf ab. EinsatzkrĂ€fte fanden den 49-JĂ€hrigen vor dem Einfamilienhaus und nahmen ihn widerstandslos fest. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Opferanwalt Steffen Hörning, der nach eigenen Angaben vier der fĂŒnf Kinder in der Nebenklage vertritt, beschreibt sie als erheblich traumatisiert und in einem „bemitleidenswerten Zustand“. Das schwer verletzte MĂ€dchen sei demnach in einem „sehr instabilen Zustand“ gewesen.

Aussage des Angeklagten irritiert Nebenklagevertreter

Als „befremdlich“ bezeichnete Hörning zudem, dass der 49-JĂ€hrige bei der Angabe seiner Personalien erklĂ€rt habe, verheiratet zu sein und nun erfahren zu haben, dass seine Frau ermordet worden sei. FĂŒr den Prozess sind bislang acht Fortsetzungstermine angesetzt. Nach derzeitigem Stand könnte ein Urteil am 19. November gesprochen werden.

Familiendrama mit erheblicher strafrechtlicher Tragweite

Der in Hannover verhandelte Fall steht exemplarisch fĂŒr besonders schwere Gewalttaten im hĂ€uslichen Umfeld. Die Anklage legt dem 49-JĂ€hrigen zur Last, seine Ehefrau im Schlaf mit einem Hammer getötet und anschließend versucht zu haben, seine Tochter zu töten, um die Tat zu verdecken. Solche Konstellationen gelten strafrechtlich als Ă€ußerst gravierend, weil mehrere besonders belastende Faktoren zusammentreffen: die Schutzlosigkeit des Opfers, der Tatort in der eigenen Wohnung und die NĂ€he des TĂ€ters zu den Opfern.

Ehrvorstellungen und hÀusliche Gewalt

Die Staatsanwaltschaft fĂŒhrt ein „massiv verletztes EhrgefĂŒhl“ als zentrales Motiv an. Solche Ehrvorstellungen spielen in verschiedenen kulturellen und individuellen Kontexten eine Rolle und können Gewalt in Partnerschaften zusĂ€tzlich verschĂ€rfen. Zugleich wird im Verfahren ein bereits ĂŒber Jahre andauerndes Muster von Erniedrigungen, Beleidigungen und Misshandlungen beschrieben. FĂŒr die Öffentlichkeit verweist das auf die grundlegende Bedeutung von frĂŒher Hilfe fĂŒr Betroffene hĂ€uslicher Gewalt, etwa durch Beratungsstellen, FrauenhĂ€user oder vertrauliche Meldemöglichkeiten.

Belastung fĂŒr Kinder und langer Prozessverlauf

Besonders schwer wiegt, dass die fĂŒnf Kinder – darunter die schwer verletzte Tochter – die Tat im familiĂ€ren Umfeld miterlebt haben und nach Angaben des Opferanwalts erheblich traumatisiert seien. Lang andauernde Strafprozesse mit mehreren Fortsetzungsterminen können fĂŒr Angehörige zusĂ€tzliche Belastungen bedeuten, bieten ihnen aber auch die Möglichkeit, durch Nebenklage ihre Sicht einbringen zu lassen. Das angesetzte Urteil im November zeigt, dass das Gericht Zeit fĂŒr eine umfassende Beweisaufnahme und psychologische Begutachtung einplant, was fĂŒr die Bewertung der SchuldfĂ€higkeit und des Tatmotivs von Bedeutung ist.

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