Bungee-Sprung in Warstein: 21-Jährige stirbt im Steinbruch
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 12:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUnfallstelle im Steinbruch
- Die 21-Jährige aus Aschersleben starb am Samstag gegen 17.15 Uhr im Steinbruch bei Warstein.
- Sie prallte beim Sprung gegen eine Felswand und erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
- Die Gruppe hatte zwei Seile zwischen 80 und 100 Meter entfernten Felswänden gespannt.
Eine 21-Jährige ist am Samstag bei einem Bungee-Sprung in einem ehemaligen Steinbruch im sauerländischen Warstein tödlich verunglückt.
Polizei sieht keine Straftat
Nach dem Unfall sieht die Polizei keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Ein Polizeisprecher bezeichnete das Geschehen am Montag bei einem Termin an der Absturzstelle als tragischen Unfall und nicht als Straftat.
Die Frau aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt prallte gegen eine Felswand und starb trotz erfolgloser Wiederbelebungsversuche noch am Unglücksort. Wie es genau zu dem Absturz kam, ist weiterhin unklar.
Vorrichtung hielt beim ersten Sprung
Nach Angaben der Polizei befanden sich fünf weitere Menschen an der Unglücksstelle, darunter ein 34 Jahre alter Mann. Er sprang als Erster; bei ihm hielt die Vorrichtung. Beim anschließenden Sprung der 21-Jährigen kam es zum Absturz.
Die Springer hatten zwischen zwei Felswänden, die 80 bis 100 Meter voneinander entfernt waren, zwei Seile gespannt. In deren Mitte nutzten sie weitere Seile für den Sprung in die Tiefe.
Selbst gebauter Aufbau nicht abgenommen
Die Vorrichtung war nach Darstellung der Polizei selbst gebaut und vorab weder überprüft noch abgenommen worden. Der Steinbruch ist ein offizielles Klettergebiet und verfügt über Kletterhilfen des Deutschen Alpenvereins.
Die Bungee-Gruppe nutzte diese Kletterhilfen laut Polizei jedoch nicht. Die Begleiter der Verunglückten wurden von Notfallseelsorgern der Feuerwehr betreut.
Selbstbau erhöht das Sicherheitsrisiko
Bungee-Jumping setzt voraus, dass Seile, Befestigungen, Sprunghöhe und Körpergewicht genau aufeinander abgestimmt werden. Bei einer selbst gebauten Vorrichtung fehlen dagegen die standardisierten Prüf- und Kontrollschritte, die bei kommerziellen Angeboten typischerweise den Ablauf bestimmen.
Im Warsteiner Steinbruch kam hinzu, dass die Gruppe zwei Seile zwischen 80 und 100 Meter voneinander entfernten Felswänden spannte und daraus eine Sprungvorrichtung in der Mitte nutzte. Der Standort war als Klettergebiet mit Hilfen des Deutschen Alpenvereins ausgewiesen, diese Einrichtungen verwendete die Gruppe nach Polizeiangaben jedoch nicht.
Offene technische Unfallfrage
Warum die Vorrichtung beim ersten Sprung hielt und bei der 21-Jährigen versagte, ist für die Rekonstruktion des Unfallhergangs entscheidend. Die Polizei bewertet das Geschehen als tragischen Unfall und sieht keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Für die Begleiter steht neben der technischen Frage die psychische Verarbeitung des Erlebnisses im Vordergrund; sie wurden von Notfallseelsorgern betreut.
Für Freizeitsportler zeigt der Fall die Bedeutung geprüfter Anlagen und klarer Zuständigkeiten. Ein offizielles Klettergebiet ist nicht automatisch für jede andere Sportart freigegeben. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Nutzung, die verwendete Ausrüstung und die fachkundige Kontrolle des jeweiligen Aufbaus.

