Veganes Essen im GefÀngnis? Justiz fÀllt Entscheidung
17.11.2025 - 10:51:06Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat das Oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall beantragte ein zu einer fĂŒnfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im GefĂ€ngnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben könne. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.
Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Ăberzeugungen kann demnach nicht jeder Strafgegangene verlangen, dass die AnstaltskĂŒche auf ihn RĂŒcksicht nimmt.
Die Argumente des Inhaftierten: Tierwohl und Nachhaltigkeit
Jedem Strafgefangenen mĂŒsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Ăberzeugungen zu ernĂ€hren. Im konkreten Fall sei es demnach rechtens gewesen, vegetarisches und laktosefreies Essen anzubieten und auf die Kaufmöglichkeit veganer Lebensmittel zu verweisen, hieĂ es weiter. Weder medizinische noch religiöse GrĂŒnde hĂ€tten gegen die Versorgung mit vegetarischer und laktosefreier Kost gesprochen.
Der Inhaftierte hatte sich zunĂ€chst an die zustĂ€ndige Strafvollstreckungskammer gewandt, als diese ablehnte, legte er Rechtsbeschwerde ein. Er berief sich nach Angaben des Obersten Landesgerichts auf ethische Ăberlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit. Er sah seine Grundrechte verletzt.
Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz können sich Gefangene vom Haus-, Eigen- oder Taschengeld Nahrungs-, Genussmittel und Körperpflegeartikel kaufen. Die Anstalt hat demnach fĂŒr ein passendes Angebot zu sorgen.
Die Höhe der zur VerfĂŒgung stehenden Mittel variiert, das Hausgeld ist beispielsweise ein Teil des Arbeitsentgeltes oder der Ausbildungsbeihilfe. Taschengeld ist fĂŒr bedĂŒrftige Gefangene bestimmt.


