Apolda, Brandstifter

Lebenslange Freiheitsstrafe fĂŒr Brandstifter von Apolda

12.09.2023 - 15:32:07 | dpa.de

Das Landgericht Erfurt hat einen 36-JĂ€hrigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll in einem Wohnhaus einen Brand gelegt haben, bei dem vier Menschen starben.

Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im August vergangenen Jahres in Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, von dem er wusste, dass dort viele Menschen lebten. - Foto: Jacob Schröter/dpa
Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im August vergangenen Jahres in Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, von dem er wusste, dass dort viele Menschen lebten. - Foto: Jacob Schröter/dpa

Unter anderem wegen Mordes in vier FÀllen und versuchten Mordes in 30 FÀllen ist ein 36-JÀhriger vor dem Landgericht Erfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht eine besonders schwere Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung aus dem GefÀngnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.

«Es ist ein furchtbares Geschehen, weswegen wir hier zu Gericht sitzen», sagte der vorsitzende Richter in der UrteilsbegrĂŒndung am Dienstag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im August vergangenen Jahres im thĂŒringischen Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, von dem er wusste, dass dort viele Menschen lebten, darunter auch Kinder. Vier Menschen starben, viele wurden verletzt. Der Angeklagte hatte die Tat eingerĂ€umt, allerdings bestritten, dass er jemanden habe töten wollen.

Das sah das Gericht in seiner BegrĂŒndung anders: Der Mann habe das Feuer heimtĂŒckisch zu nachtschlafender Zeit und mit Benzinkanistern als gemeingefĂ€hrliche Mittel gelegt. Zudem habe er aus niedrigen BeweggrĂŒnden gehandelt, weil er sich an wenigen Bewohnern des Hauses habe rĂ€chen wollen, mit denen er sich um 250 Euro gestritten hatte. Er habe die Tat geplant, angekĂŒndigt und mit Bedacht gehandelt.

Das Gericht stĂŒtzte sich auf das Ergebnis eines Gutachtens, wonach der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfĂ€hig war. Nach einem anderen Gutachten, das eine Expertin zu Beginn der Verhandlungen vorgestellt hatte, wĂ€re der Mann nicht schuldfĂ€hig, weil er zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose litt. Der Bulgare war deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Nun wird er in Untersuchungshaft kommen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, sah in der Gesamtschau aber die besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Der Verteidiger des angeklagten Bulgaren plÀdierte am Dienstag vor dem Landgericht dagegen darauf, seinen Mandanten freizusprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig.

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