Fachleute fordern schĂ€rfere Promillegrenze fĂŒr Radfahrer
23.01.2026 - 05:30:05Wer auf einer Feier Alkohol getrunken hat, nutzt durchaus mal das Fahrrad fĂŒr den Heimweg. Wenn nichts weiter passiert, ist das bisher rechtlich problemlos möglich - auch nach mehr als einem Bier. Fachleute sehen das kritisch. Sind strengere Promillegrenzen fĂŒr Fahrer von E-Bikes und FahrrĂ€dern nötig?
Das spricht fĂŒr schĂ€rfere Regeln
Der Zahl der UnfÀlle unter Alkoholeinfluss hat in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen, wÀhrend sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte. Das liege vor allem an einer Zunahme der E-Bike-UnfÀlle, wÀhrend bei klassischen FahrrÀdern die Zahl der Alkohol-UnfÀlle stabil sei. Zusammen waren es 2024 mehr als 5.100 UnfÀlle.
Von der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (UDV) heiĂt es zudem: Die Zahl der AlleinunfĂ€lle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, sei gestiegen. Hier spiele Alkohol neben anderen GrĂŒnden ebenfalls eine Rolle, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler. Auch generell habe die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die an UnfĂ€llen beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren zugenommen - und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren werde.
Das ist die derzeitige Regelung
FĂŒr FahrrĂ€der und E-Bikes:
- Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom FĂŒhrerscheinentzug oder einer FahreignungsprĂŒfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, zusÀtzlich aber Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
FĂŒr Autos, MotorrĂ€der, Mofas oder E-Scooter:
- Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind ein BuĂgeld oder einmonatiges Fahrverbot.
- Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom FĂŒhrerscheinentzug oder einer FahreignungsprĂŒfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist und zusÀtzlich Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
- FĂŒr Menschen innerhalb der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt zudem die Grenze von 0,0-Promille Alkohol.
Das fordern Fachleute
Aus wissenschaftlicher Sicht könne eine neue Promillegrenze UnfĂ€lle vermeiden, sagte Unfallforscherin Zeidler. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigten, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler gemacht werden. Diverse VerbĂ€nde, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sprechen sich daher dafĂŒr aus, dass ab 1,1 Promille fĂŒr Fahrrad- und E-Bike-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit gilt - wie bei den 0,5 Promille fĂŒr Autofahrer.Â
Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung sieht das Ă€hnlich. Er spricht sich allerdings fĂŒr die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, wie sie fĂŒr Autofahrer bereits gilt. Konkret stehen die Grenzwerte bisher auch nicht im Gesetz, sondern haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet. Wichtig sei aber auch weiterhin ein zusĂ€tzlicher, niedrigerer Grenzwert fĂŒr Autos. Sonst könnten Menschen das als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto greifen zu können.
Der Automobilclub von Deutschland spricht sich hingegen fĂŒr die gleiche 0,5-Promille-Regelung wie beim Auto aus. «Der StraĂenverkehr stellt an jeden Fahrzeuglenker hohe Anforderungen», hieĂ es in einer Mitteilung. Das schlieĂe Alkohol oder Drogen am Steuer zwingend aus.
Laut einer Studie ist auch die Mehrheit der Bevölkerung fĂŒr niedrigere Promillegrenzen. 82 Prozent sprechen sich demnach fĂŒr höchstens 0,5 Promille aus; knapp ein Drittel ist fĂŒr ein absolutes Alkoholverbot auf dem Fahrrad, wie aus der reprĂ€sentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hervorgeht.
Unfallforscherin Zeidler fordert zudem, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol komplett zu verbieten. Bisher dĂŒrfen Auto- wie Radfahrer beides konsumieren, wenn sie unter den jeweiligen Grenzwerten bleiben. Ein Cannabis-Grenzwert fĂŒr Fahrradfahrer existiert allerdings gar nicht, sofern sie keinen Unfall bauen oder auffallen.
Auch aus der Politik kam Zustimmung fĂŒr schĂ€rfere Regeln. CDU-Verkehrspolitiker Christoph PloĂ sprach sich gegenĂŒber der «Rheinischen Post» etwa fĂŒr eine niedrigere Promillegrenze und höhere Strafen aus. Die verkehrspolitische Sprecherin der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, sagte der Zeitung, ihre Fraktion unterstĂŒtze eine zusĂ€tzliche 1,1-Promillegrenze.
Thema bei Fachtagung
In der kommenden Woche soll das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar besprochen werden. Bei der Fachtagung kommen jĂ€hrlich Fachleute fĂŒr Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht zusammen. Zum Abschluss geben sie Empfehlungen an Gesetzgeber, die in der Vergangenheit auch immer mal wieder aufgegriffen wurden.









