Deutschland, Rheinland-Pfalz

Angreifer für tödliche Attacke auf Zugschaffner verurteilt

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 10:16 Uhr, dpa.de

Der brutale Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erschütterte bundesweit. Jetzt hat das Gericht die Tat bewertet.

  • Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. (Archiv) - Bild: Uwe Anspach/dpa POOL/dpa
    Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. (Archiv) - Bild: Uwe Anspach/dpa POOL/dpa
  • Da Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Da Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. - Bild: Uwe Anspach/dpa
  • Die Tat geschah Anfang Februar nahe Landstuhl (Westpfalz). - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Die Tat geschah Anfang Februar nahe Landstuhl (Westpfalz). - Bild: Uwe Anspach/dpa
  • Anwalt Tekinoglu vertritt die Familie des Opfers. - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Anwalt Tekinoglu vertritt die Familie des Opfers. - Bild: Uwe Anspach/dpa
  • Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. - Bild: Uwe Anspach/dpa
Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. (Archiv) - Bild: Uwe Anspach/dpa POOL/dpa Da Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. - Bild: Uwe Anspach/dpa Die Tat geschah Anfang Februar nahe Landstuhl (Westpfalz). - Bild: Uwe Anspach/dpa Anwalt Tekinoglu vertritt die Familie des Opfers. - Bild: Uwe Anspach/dpa Zum Prozessauftakt hatte Ioanni V. (r), der zuletzt in Luxemburg wohnte, Fragen zur Person auf Griechisch beantwortet. - Bild: Uwe Anspach/dpa

Tödliche Faustschläge bei einer Ticketkontrolle: Fünf Monate nach dem brutalen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der 26-Jährige hatte Anfang Februar keine Fahrkarte und schlug den Schaffner den Angaben zufolge so heftig, dass der Mann eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig.

Ein schwer zu ertragendes Video

Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte nach dem Richterspruch in Saal 4 mit Nachdruck an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. «Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht», kritisierte Yalcin Tekinoglu. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei ein «Fehlurteil».

Die Familie war zur Urteilsverkündung aus Protest nicht erschienen. Aus Sicht der Angehörigen hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts prüfen müssen. Auch die Verteidigung erwägt den Angaben zufolge eine Überprüfung des Urteils.

Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt - auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der angeklagte Grieche hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat.

«Ein völlig sinnfreier Ausraster»

Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Calar zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen. Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus. Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als «unaufrichtig» zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Calar zumindest billigend in Kauf genommen, hatte Anwalt Yalcin Tekinoglu gesagt.

Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, «der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert». Hingegen hatte Staatsanwalt Christian Horras für den zuletzt in Luxemburg lebende Ioanni V. zwölf Jahre Haft gefordert: Die Tat sei «ein völlig sinnfreier Ausraster» aus einem nichtigen Grund gewesen. Das Gericht blieb bei seinem Strafmaß unter der Forderung.

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