Ahorn erschlĂ€gt Kind - Freispruch fĂŒr Baumkontrolleur
25.09.2023 - 15:22:57Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstĂŒrzenden Baum ist der fĂŒr den Ahorn verantwortliche Kontrolleur vom Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Montag, dass der Mitarbeiter der Stadt Augsburg den durch einen Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht habe vorhersehen können.
Im Juli 2021 war der 23 Meter hohe Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestĂŒrzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte. Beide wurden schwer verletzt, das MĂ€dchen starb spĂ€ter in der Augsburger Uniklinik. Eine Ă€ltere Tochter der Frau spielte etwas entfernt und blieb körperlich unversehrt.
«Es war ein furchtbarer, tragischer Unfall, fĂŒr den Sie aber nicht die Schuld tragen», sagte Richterin Alexandra Lehner bei der UrteilsverkĂŒndung zu dem angeklagten GĂ€rtner. Der Mann hatte den deutlich schrĂ€g wachsenden Baum zuletzt 14 Monate vor dem UnglĂŒck untersucht. Den Pilz und die damit einhergehende innere FĂ€ule des Baumes, die zu dem Sturz fĂŒhrte, hatte er nicht erkannt.
Der Kontrolleur sei durch das UnglĂŒck stark mitgenommen, sagte sein Verteidiger. Der 58-JĂ€hrige ist seitdem arbeitsunfĂ€hig und in psychotherapeutischer Behandlung.
Vorwurf vom SachverstÀndigen
In dem Prozess hatten drei Baumgutachter ausgesagt - und sie waren zu unterschiedlichen Bewertungen der Verantwortung des Kontrolleurs gekommen. Ein SachverstĂ€ndiger warf dem Angeklagten vor, dass er eine weitergehende technische Untersuchung des Ahorns hĂ€tte veranlassen mĂŒssen, um der Sicherheit des Baumes auf den Grund zu gehen - auch wenn er den sogenannten Brandkrustenpilz selbst nicht habe erkennen können. Es habe Anzeichen wie eine auffĂ€llige Wurzelbildung gegeben.
Die beiden anderen Gutachter widersprachen. Die vom Baumkontrolleur vorgenommene RoutineĂŒberprĂŒfung sei ausreichend gewesen und entspreche den Vorgaben. «Ich hĂ€tte den auch nicht groĂartig eingehend untersucht», sagte einer der SachverstĂ€ndigen ĂŒber den Baum, der bei der letzten Kontrolle noch einen vitalen Eindruck machte.
Ein Gutachter erklĂ€rte, ein Kontrolleur mache immer eine GefahrenabschĂ€tzung. Aber es bleibe letztlich ein Restrisiko, dass es doch einmal zu einem UnglĂŒck komme. Er sagte, StĂ€dte mĂŒssten sonst Tausende BĂ€ume immer mit groĂem Aufwand untersuchen. DafĂŒr hĂ€tten die Kommunen ĂŒberhaupt kein Personal. Ansonsten mĂŒssten groĂe Teile der BaumbestĂ€nde gefĂ€llt werden, meinte der Experte.
Letztlich forderten sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt einen Freispruch fĂŒr den 58-JĂ€hrigen. Das Urteil wurde sofort rechtskrĂ€ftig.


