Brandenburg, Deutschland

Bushido schlÀgt GesprÀchsangebot von Ex-GeschÀftspartner aus

04.10.2023 - 15:06:31

Der Rapper Bushido und ein ehemaliger GeschÀftspartner wollen sich nicht mehr zusammenarbeiten. Aber wer darf die sieben HÀuser behalten, die sie einst gemeinsam erworben haben?

Im Zivilprozess um gemeinsame WohnungsgeschÀfte mit seinem ehemaligen GeschÀftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Einem GesprÀchsangebot eines Anwalts seines Ex-Partners Arafat A.-Ch. entgegnete er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren «Nein».

In dem Prozess geht es um sieben HĂ€user, die beide MĂ€nner gemeinsam im brandenburgischen RĂŒdersdorf erworben hatten. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschĂ€ftlich trennen.

Bushido - mit bĂŒrgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - wirft seinem ehemaligen GeschĂ€ftspartner vor, Geld aus der gemeinsamen Unternehmung gezogen und fĂŒr private Zwecke genutzt zu haben. Arafat A.-Ch. widerspricht dieser Darstellung. Das Geld sei auch im Interesse des Rappers und in gegenseitiger Absprache ausgegeben worden. Die Antwort auf diese Frage ist maßgeblich dafĂŒr, wie viel Geld Bushido an A.-Ch. bei einer Übernahme des Wohnensembles zu zahlen hĂ€tte.

Der Prozess ist Teil einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der beiden. Zuletzt hatte der Rapper in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-GeschÀftspartner Arafat A.-Ch. um eine Millionensumme recht bekommen. Das Gericht bestÀtigte, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe.

@ dpa.de