Kommission, Erhöhung

Kommission empfiehlt Erhöhung des Rundfunkbeitrags

23.02.2024 - 14:30:55

Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 steigen, empfiehlt eine Expertenkommission den BundeslÀndern. Unter den LÀndern gibt es dazu aber Streit.

  • Bisher kostet der Rundfunkbeitrag 18 Euro und 36 Cent. Das wird sich Ă€ndern. - Foto: Nicolas Armer/dpa

    Nicolas Armer/dpa

  • Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel ĂŒbergibt den 24. KEF-Bericht an MinisterprĂ€sidentin Malu Dreyer. - Foto: Monika Skolimowska/dpa

    Monika Skolimowska/dpa

Bisher kostet der Rundfunkbeitrag 18 Euro und 36 Cent. Das wird sich Ă€ndern. - Foto: Nicolas Armer/dpaDer KEF-Vorsitzende Martin Detzel ĂŒbergibt den 24. KEF-Bericht an MinisterprĂ€sidentin Malu Dreyer. - Foto: Monika Skolimowska/dpa

Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen. Das bestĂ€tigte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in Berlin bei der Übergabe ihres Berichts an die BundeslĂ€nder.

Die LĂ€nder entscheiden ĂŒber die Höhe des Beitrags. Sie mĂŒssen sich eng an der KEF-Empfehlung orientieren. Wann genau es eine Entscheidung gibt, ist unklar. Es droht ein Konflikt, weil die LĂ€nder einstimmig die Höhe festlegen mĂŒssen, es aber unterschiedliche Positionen gibt. Mehrere MinisterprĂ€sidenten machten schon vor Monaten klar, dass sie ein Plus nicht mittragen werden. Der Fall könnte am Ende sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Der Rundfunkbeitrag, den die Haushalte und Firmen zahlen, finanziert im Wesentlichen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die GesamtertrÀge lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro.

Die Krise beim RBB hat Vertrauen gekostet

Die BundeslĂ€nder beauftragen per Staatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - sie bestimmen also, was er fĂŒr die Bevölkerung leisten oder welche Programme er anbieten soll. DafĂŒr mĂŒssen die HĂ€user finanziell ausgestattet sein. Der wirtschaftliche Aufwand folgt dem Auftrag. Die KEF ĂŒberprĂŒft regelmĂ€ĂŸig die FinanzplĂ€ne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achtet auf Sparsamkeit. Dieses ausgefeilte GesamtgefĂŒge soll auch die verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Rundfunkfreiheit sichern.

Einige MinisterprĂ€sidenten hatten bereits wĂ€hrend der Berechnungsphase der KEF klargemacht, dass sie keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags mittragen werden. Sie sehen dafĂŒr in der Bevölkerung nicht genug RĂŒckhalt. Sie argumentieren auch, dass die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften mĂŒssten. Und sie fĂŒhren die Krise beim ARD-Sender RBB um VorwĂŒrfe der Vetternwirtschaft an, die Vertrauen gekostet habe.

Es gibt dagegen andere LĂ€nder, die im Zweifel wohl eine Erhöhung mittragen wĂŒrden. Und es kamen in der Debatte Stimmen auf, die davor warnten, das Thema Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema zu benutzen oder damit Populismus zu betreiben.

«Eine Art relative BeitragsstabilitÀt»

Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel sagte, die Finanzbedarfsanmeldung der Sender beruhe auf dem Auftrag der LĂ€nder. Man habe beim PrĂŒfen einerseits die funktionsgerechte Finanzierung der MedienhĂ€user und andererseits die Belastung der BĂŒrger im Blick behalten. Eine BeitragsstabilitĂ€t, wie von Teilen der Politik gefordert, sei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert und könne daher auch kein Maßstab fĂŒr die KEF sein. Detzel sagte auch, dass der Rundfunkbeitrag von 2009 bis dann 2028 - wenn es so kommt, wie jetzt von Experten errechnet - von 17,98 Euro auf 18,94 Euro gestiegen sein wird - das sei quasi eine Art relative BeitragsstabilitĂ€t, erlĂ€uterte Detzel.

Die KEF hatte die Finanzanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio fĂŒr die Periode 2025 bis 2028 geprĂŒft. Deren angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf, der laut KEF einen Rundfunkbeitrag von 19,94 Euro zur Folge gehabt hĂ€tte, hatten die Experten dann deutlich gekĂŒrzt um 1,8 Milliarden Euro - und damit um knapp zwei Drittel. Die KEF erkennt einen Finanzaufwand von fast 42 Milliarden Euro fĂŒr die vier Jahre an, das seien pro Jahr rund 10,4 Milliarden Euro. 

Millionen-Digitalprojekt wird nicht akzeptiert

KEF-Chef Detzel erlÀuterte, dass die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen und auch unterhalb der von der EuropÀischen Zentralbank angestrebten Inflationsrate liege. 2021 stieg der Beitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro.

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke teilte mit, der KEF-Vorschlag bedeute fĂŒr die ARD «große Herausforderungen, denn kĂŒnftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. ZusĂ€tzlich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online haben wir den Auftrag, stĂ€rker in digitale Angebote fĂŒr jĂŒngere Generationen zu investieren.» Ein gesondertes Millionen-Digitalprojekt, das die ARD angemeldet hatte, hatten die KEF-Experten nicht akzeptiert. Das mĂŒsse aus dem laufenden Betrieb gestemmt werden, hieß es.

Die stellvertretende Intendantin und Verwaltungsdirektorin des ZDF, Karin Brieden, sagte: «Die Kommission hat weitere sehr deutliche Einschnitte vorgenommen.
Aber: Wir stellen uns dieser Herausforderung und werden trotz dieses eingeschrĂ€nkten finanziellen Rahmens auch kĂŒnftig ein attraktives Programmangebot fĂŒr alle machen.»

Bislang ist unklar, ob sich der Rundfunkbeitrag wegen des LĂ€nderstreits am 1. Januar 2025 verĂ€ndern wird. Mehrere Szenarien sind denkbar. Wenn die LĂ€nder in diesem Jahr keine Entscheidung treffen, bleibt die Höhe erst einmal auf dem jetzigen Niveau. Es ist möglich, dass die Sender spĂ€ter vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hatten sie bereits beim vergangenen Mal vor Jahren gemacht - als sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro gestemmt und das Plus damit vorĂŒbergehend blockiert hatte. Die Richter setzten 18,36 Euro schließlich durch und wiesen das Bundesland in seine Schranken. 

NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) teilte mit, die LĂ€nder hĂ€tten nun darĂŒber zu beraten, inwieweit der KEF-Beitragsempfehlung gefolgt werden soll. «Das wird nicht ĂŒber das Knie gebrochen werden können.» Es sei klar, dass die Rundfunkanstalten einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung haben. «Die Politik trĂ€gt jedoch die Letztverantwortung fĂŒr die Beitragshöhe. Höhe und Entwicklung des Pflichtbeitrags tragen entscheidend zur Akzeptanz bei.»

@ dpa.de