Kindermörder bleibt in Haft
05.11.2025 - 11:20:43Der verurteilte Mörder des elfjĂ€hrigen Jakob von Metzler bleibt in Haft. Wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte, hat der heute 50-JĂ€hrige sein EinverstĂ€ndnis zur PrĂŒfung seiner Entlassung durch das Landgericht Kassel zurĂŒckgezogen. Zuvor hatte die «Hessische/NiedersĂ€chsische Allgemeine» (HNA) berichtet.
Durch Schreiben seines Verteidigers vom 7. Oktober habe er in Bezug auf seine ursprĂŒnglich erklĂ€rte Einwilligung in eine vorzeitige Entlassung erklĂ€ren lassen, dass kein EinverstĂ€ndnis mehr mit der weiteren DurchfĂŒhrung des Verfahrens bestehe, erlĂ€uterte der Sprecher des Landgerichts. Mit Entscheidung vom 3. November habe das Gericht beschlossen, dass die bedingte Entlassung nicht in Betracht kommt, weil der Verurteilte nicht zustimmt.Â
Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
«Eine neuerliche PrĂŒfung einer Entlassung wird erst erfolgen, wenn der Verurteilte einen Entlassungsantrag stellt oder kĂŒnftig gegenĂŒber der Justizvollzugsbehörde erneut seine Einwilligung in eine Entlassung erklĂ€rt», teilte der Sprecher weiter mit.
Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieà er Magnus GÀfgen. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte spÀter fest, dass GÀfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem GefÀngnis entlassen werden kann. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen.
Antrag bereits 2024 gestellt
Der Inhaftierte hatte frĂŒheren Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt zufolge 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt. Bekannt wurde das erst Ende Juli dieses Jahres. Auf Basis eines Gutachtens und einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel habe die Staatsanwaltschaft beantragt, die Haftstrafe nicht zur BewĂ€hrung auszusetzen, erklĂ€rte damals der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies.Â
Das Landgericht Kassel teilte damals mit, ĂŒber den Antrag sei noch nicht entschieden. ZunĂ€chst mĂŒsse der Verurteilte angehört werden.
Kind auf dem Heimweg von der Schule entfĂŒhrt
Die EntfĂŒhrung und Ermordung des elfjĂ€hrigen Jakob von Metzler hatte 2002 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auf dem Heimweg aus der Schule wurde der Frankfurter Bankierssohn entfĂŒhrt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst.Â
Der damals 27 Jahre alte TĂ€ter und sein Opfer kannten sich flĂŒchtig. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Jungen kurz nach der EntfĂŒhrung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Lösegeld-Ăbergabe brachte die Polizei auf seine Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen gefunden.Â
Bereits zahlreiche Rechtsmittel eingelegt
Das Frankfurter Landgericht sprach GÀfgen im folgenden Jahr schuldig: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der TĂ€ter legte erfolglos zahlreiche Rechtsmittel ein und ging bis vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte. Schon 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine MindestverbĂŒĂungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, die im September 2025 endete.


