American Staffordshire Terrier, Österreich

Joggerin von Hund totgebissen - Tier eingeschlÀfert

03.10.2023 - 12:34:29

Die Hundehalterin versuchte noch, ihren Terrier von der Joggerin wegzuzerren - doch der Angriff endete tödlich. Nun soll das Gesetz zur Hundehaltung ĂŒberprĂŒft werden.

In Österreich ist eine Frau beim morgendlichen Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, erlitt die 60-JĂ€hrige bei dem Vorfall in Naarn im Bundesland Oberösterreich mehrere Verletzungen. Als der Notarzt eintraf, war sie bereits tot.

Das Tier, ein American Staffordshire Terrier, wurde auf Anordnung der Bezirksbehörde eingeschlĂ€fert. In Oberösterreich ist die Haltung dieser Hunderasse mit keinen besonderen Auflagen verbunden - anders als in vielen deutschen BundeslĂ€ndern. Nun will die Landespolitik die geltenden Regelungen ĂŒberdenken.

Zu dem tödlichen Vorfall kam es laut Polizei am Montagmorgen auf einem Feldweg in Naarn, einer kleinen lĂ€ndlichen Gemeinde in der NĂ€he von Linz. Dort ging die 37 Jahre alte Besitzerin des Hundes mit ihrem American Staffordshire Terrier spazieren. Als die 60-jĂ€hrige Frau vorbeilief, wurde sie von dem Tier attackiert. Die Besitzerin versuchte vergeblich, ihren Hund wegzuzerren. Dabei wurde sie selbst verletzt. Sie schaffte es jedoch, ihr Tier in ihr in der NĂ€he liegendes Haus zurĂŒckzubringen und EinsatzkrĂ€fte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Laut Polizei war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen. Deshalb sei der genaue Ablauf des Vorfalls noch nicht klar. Erste Ermittlungen hÀtten jedoch ergeben, dass der Hund wohl angeleint war, aber keinen Maulkorb trug.

Umstrittene Einstufung von Hunderassen

In Oberösterreich gilt Maulkorbpflicht nur fĂŒr einzelne Hunde, die von den Behörden als auffĂ€llig eingestuft wurden, weil sie Menschen oder Tiere bedroht haben. Der American Staffordshire Terrier von Naarn sei zuvor nicht als aggressiv aufgefallen, sagte der BĂŒrgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger. Die Halterin und ihre Partnerin besitzen laut Gaisberger mehrere erwachsene Hunde sowie einen Wurf Junge.

In drei österreichischen BundeslĂ€ndern ist fĂŒr die Haltung von potenziell gefĂ€hrlich eingestuften Rassen wie American Staffordshire Terrier eine Genehmigung oder eine HundefĂŒhrerscheinprĂŒfung nötig. Oberösterreich gehört nicht dazu: Dort mĂŒssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren. Der fĂŒr Tierschutz zustĂ€ndige Landesminister Michael Lindner kĂŒndigte am Dienstag an, dass das oberösterreichische Hundehaltegesetz evaluiert werde. «Wir können nicht einfach zur Tagesordnung ĂŒbergehen, sondern mĂŒssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten», sagte Lindner.

In Deutschland ist es generell verboten, American Staffordshire Terrier einzufĂŒhren. Die Haltung dieser sogenannten Kampfhunde ist in den meisten deutschen BundeslĂ€ndern nur mit Genehmigung von Behörden erlaubt. In Brandenburg und Bremen darf diese Rasse gar nicht gehalten werden.

Diese Einstufung von Hunderassen ist umstritten. Die VeterinĂ€rmedizinische UniversitĂ€t Wien kam 2019 in einer Überblicksstudie zum Schluss, dass die rassespezifische GefĂ€hrlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlĂ€ssige Bissstatistiken belegt werden kann.

@ dpa.de